Katzenkastration - endlich gibt es einen Lichtblick in Sachen ungehemmte Vermehrung
Presseerklärung der FDP - Ortsverband und Kreisverband

Aufgrund der Initiative der FDP-Stadtratsfraktion Wesel hat sich die Kreis-FDP zusammen mit den Tierschutzvereinen, den Tierheimen des Kreises, dem Deutschen Tierschutzbund e.V. und dem Bundesverband Tierschutz e.V. dafür stark gemacht, eine Verordnung des Kreises Wesel zur Kastration von fortpflanzungsfähigen Freigängerkatzen auf den Weg zu bringen.

So wurde am 13.3.2019 im Kreistag die erste Hürde zum Erlass einer Katzenschutzverordnung genommen (s. Presseberichte v. 14.3.2019). Damit ist man dem Ziel, die massenhafte Vermehrung von unkastrierten Katzen einzudämmen, einen großen Schritt näher gekommen.

Und somit sind die ehrenamtlichen Tierschützer vor Ort und die Tierheimmitarbeiter bei der Durchführung der Fangaktionen, soweit sie einen Eingriff in das Privatrecht beinhalten, rechtlich abgesichert.

In der Vergangenheit bewährte sich die Zusammenarbeit mit dem Kreisveterinäramt in schwierigen Fällen. Durch das in jahrelanger Arbeit vor Ort geschaffene Betreuungs- und Kontrollnetz der ehrenamtlichen Tierschützer wird es dem Kreisveterinäramt nun möglich sein, einen ständigen Überblick über den Stand der Kastrationen zu erhalten.

Fangerprobte Katzenschützer sollten sich umgehend, nach Inkrafttreten der Katzenschutzverordnung am 1. Mai 2019, beim Kreisveterinäramt auf einem Formblatt eine Beauftragung geben lassen. Damit können sie als Berechtigte im Sinne der Verordnung ihre problematischen Fangstellen bearbeiten.

Es ist notwendig, dass jeder über seine Aktionen Buch führt, und die in der Verordnung genannten Aspekte nach §7, Abs. 2 notiert werden.

Fakt ist zwar, dass man nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich für Tierschutzarbeiten niemals den Auftrag eines Veterinärs braucht! Doch in diesem Fall ist eine Buchführung zum Datensammeln sinnvoll. Tierheime und Vereine protokollieren bereits seit Jahren; Privatpersonen helfen mit den Aufzeichnungen, einen Überblick über die tatsächliche Gesamtsituation zu schaffen. Danach richtet sich die in der Verordnung genannte Überprüfung durch den Kreistag nach zwei Jahren.

DEK/15. März 2019

Autor:

Karin Obbink aus Wesel

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