Pachtvertrag Biergarten Rheinpromenade
Pachtvertrag Biergarten Rheinpromenade

An die
Bürgermeisterin der Stadt Wesel
Frau Ulrike Westkamp
An den
Geschäftsführer der Städtischen Bäder GmbH
Herrn Martin Christoph
An die Aufsichtsratsvorsitzende der Städtischen Bäder GmbH
Frau Ulla Hornemann
​​​​​​​​​​Wesel, 28.05.2019
Pachtvertrag Biergarten
Sehr geehrte Frau Westkamp,
sehr geehrter Herr Christoph,
sehr geehrte Frau Hornemann,

die Fraktion „Wir für Wesel“ stimmt in der Auffassung überein, dass die Verlängerung des Pachtvertrages bzgl. der Bewirtschaftung des Biergartens, zunächst in der alleinigen Verant-wortung der Geschäftsführung und damit in den Geschäftsbereich des Geschäftsführers der städt. Bäder gehört.
Zu den geschäftlichen Gepflogenheiten gehört aber auch, dass bei angeblichen Beschwerden über Sauberkeit des Biergartens und der sanitären Anlagen, sowie Probleme mit Öffnungszeiten des Biergartens zunächst das Gespräch zwischen Geschäftsführung und Betreiber gesucht wird. Nach Angaben des Betreibers hat es diese Gespräche zu keinem Zeitpunkt gegeben. Es hat Gespräche bzgl. der Verlängerung des Pachtvertrages mit Frau Hornemann und Herrn Hovest gegeben aber nicht mit der Geschäftsführung der städt. Bäder über angebliche Beschwerden.
Daher möchte die Fraktion „Wir für Wesel“ folgende Fragen detailliert beantwortet haben.

1. Hat es während der Laufzeit des Pachtvertrages Gespräche mit dem Betreiber über die angeblichen Beschwerden bzgl. Sauberkeit und Öffnungszeiten gegeben?
2. Wenn ja, welche Konsequenzen und Verabredungen sind aus den Gesprächen gefolgt?

3. Sind Vereinbarungen zwischen Geschäftsführung und Betreiber getroffen worden?

4. Wenn es keine Gespräche zwischen Geschäftsführung und Betreiber gegeben hat, muss ja daraus folgen, dass die Beschwerden nicht gravierend gewesen sind. Ist der Aufsichtsrat jemals über die Beschwerden informiert worden, Wenn ja, wann, wenn nein warum nicht?

5. Was sind dann die Gründe, warum der Pachtvertrag nicht verlängert wird?

6. Wenn es organisatorische Gründe in der Organisation des Gesamtbetriebes des städt. Bäder sind, warum sind dem Betreiber des Biergartens nicht die Gründe dargelegt worden?

7. Warum ist der Betreiber des Biergartens im Zuge der Neuorganisation nicht aufgefordert worden auch ein Konzept für die Bewirtschaftung aller Standorte vorzulegen?
8. Der Betreiber des Biergartens hat angekündigt, sämtliches Inventar aus dem Biergarten zu entfernen. Sind mit einem künftigen Betreiber des Biergartens Gespräche geführt worden, dass für einen Neuanfang an der Rheinpromenade vom nächsten Betreiber erhebliche In-vestitionen zu leisten sind, ober ist vorgesehen, dass die Bädergesellschaft die Investitionen übernimmt?
Befremdlich ist, dass die Nichtverlängerung des Pachtvertrages alleine durch fehlende Sauberkeit des Biergartens und der sanitären Anlagen begründet wird. Von vielen Besuchern des Biergartens sind diese Probleme allerdings so nicht wahrgenommen worden.

Mit freundlichen Grüßen

Autor:

Daniel Buteweg aus Wesel

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