Bürgerinitiative stellt Resolution an die politischen Vertreter
Offener Brief an den Ministerpräsidenten des Landes NRW.

Mit einem Resolution in Form eines offenen Briefes hat sich die Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW e.V. heute an den Ministerpräsidenten des Landes NRW, die Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Düsseldorf, sowie die Fraktionen des Landtags NRW gewandt.

Den kompletten offenen Brief drucken wir nachfolgend ab:

Offener Brief

Resolution an die
Landesregierung in Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung in Düsseldorf
Fraktionen im NRW-Landtag

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Armin Laschet,
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher,
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind eine aktive Bürgerinitiative vom linken Niederrhein mit über 1.000 Mitgliedern.
Durch einstimmigen Beschluss bei der Jahreshauptversammlung am 29.01.2019 sind wir aufgefordert eine Resolution an die politischen Entscheidungsträger in NRW zu stellen.
Die zentralen Forderungen der Bürgerinitiative leiten sich ab aus der Prämisse:
„Schutz und Lebensraumsicherheit der Region und ihrer Bewohner vor den Folgen des Salzbergbaus durch Bergsenkungen in einem potenziellen Überflutungsgebiet des linken Niederrheins.“

Die Forderungen der Bürgerinitiative sind:

  1. Schaffung einer „neutralen Stelle zur fairen Schadensbeurteilung“ für Salzbergbaugeschädigte in NRW,
  2. Durchführung einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung bei Erweiterungen und neuen Genehmigungsverfahren des untertägigen Salzbergbaus,
  3. Nachhaltige Risikominderung einer durch Bergbaueinwirkungen verletzlichen Infrastruktur und für Deutschland wichtigen Wirtschaftsregion,
  4. Staatliche Verantwortung zum Schutz der potentiell überflutungsgefährdeten Lebensräume und Schutzgüter durch Rheinhochwasser und Starkregen. 

Zur 1. Forderung: "Neutrale Stelle zur fairen Schadensbeurteilung"

Motivation:
Das Grundgesetz regelt in Artikel 14 und 15 die juristischen Rahmenbedingungen für das Eigentum und die Nutzung von Bodenschätzen.
Im Falle des untertägigen Salzbergbaus am Niederrhein ist die Regulierung der Auswirkungen für die Grundstückseigentümer aus unserer Sicht unbefriedigend geregelt.
Der Grundstücksbesitzer wird im Sinne des Gemeinwohls verpflichtet die bergbauliche Nutzung von Bodenschätzen unter seinem Besitz zu dulden.
Der Bergbaubetreiber wird von der genehmigenden Behörde jedoch nicht ausreichend verpflichtet Ausgleich für entstandene Schäden, Vermögensverlust und Abwehr von resultierenden Gefahren auch langfristig zu leisten. Vor allem fehlt aus unserer Sicht die Verpflichtung und finanzielle Absicherung der irreversiblen „Ewigkeitslasten“, die auch nach dem Ende des Bergbaus zu hohen Aufwendungen unter anderem durch die Regulierung des Wasserhaushalts führen.
In Falle des Salzbergbaus am Niederrhein durch die Firma SOLVAY/ESCO/Cavity erfolgt die Schadensbeurteilung und -regulierung ausschließlich durch den Bergbautreiber und damit dem Verursacher der Schäden selbst.
Bei Dissens der Beurteilung eines Schadens wird lediglich der Rechtsweg für den Geschädigten eröffnet. Hier steht jedoch in der Praxis ein geschädigter privater Grundstücks- und Immobilienbesitzer einem Konzern gegenüber, der in einer juristischen Auseinandersetzung wenig Chancen sieht und daher diesen Weg nur selten beschreitet.
Dies ist in keiner vergleichbaren Situation der Fall, bei der ein Geschädigter, dem Verursacher vertrauen muss, eine gerechte Entschädigung festzulegen.
Wir fordern daher eine neutrale, vom Verursacher unabhängige Stelle zur fairen Beurteilung und Regulierung der Schäden.

Zur 2. Forderung: "Umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung"

Die Gewinnung von untertägigen Bodenschätzen am linken Niederrhein entsprach seit mehr als hundert Jahren einer staatspolitischen Notwendigkeit, die durch das Bundesberggesetz (BBergG) geregelt ist.
Dabei fanden die topographischen Auswirkungen auf das bereits potenzielle linksrheinische Überflutungsgebiet keine besonderen gesetzlichen Abwägungen. Erst in den 1990er Jahren wurden Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) gesetzlich vorgeschrieben und Betriebsplanverfahren öffentlich gemacht.
Wie bekannt, drohten bereits ab ca. 1910 Siedlungsgebiete im Abbaugebiet von Steinkohle (Raum Duisburg bis Rheinberg) infolge von Geländeabsenkungen von mehr als drei Meter die Vernässung und wurden unbewohnbar.
Mit der Folge, dass Maßnahmen zur Grundwasserabsenkung ergriffen werden mussten. Diese Maßnahmen – durch die Linksrheinische Entwässerungs-Gesellschaft (LINEG) – gesetzlich gefordert, muss Grundwasser abgesenkt werden und die Regulierung von Oberflächenwässer/Starkregen bis zum St. Nimmerleinstag erfolgen. Derartige Maßnahmen zur Lebensraumsicherung sind einzigartig in Deutschland!
Bis zum heutigen Tage sind Geländesenkungen am linksrheinischen Gebiet von bis zu 15 Meter geschaffen. Wobei der Steinkohleabbau 2018 beendet wurde. Weiterhin erfolgt der Steinsalzabbau im Gebiet Rheinberg-Xanten auch weiterhin mit Bodensenkungen von bis zu ca. fünf Meter.
Das Gebiet des linksrheinischen Bergbaugebietes (Steinkohle und Steinsalz) zwischen Krefeld und Xanten ist zu großen Teilen auch potenzielles Überschwemmungsgebiet des Rheins.
Dieses Gebiet ist auch schon ohne Bergsenkungen auf Grund der niedrigen topografischen Lage, die schon vor dem Bergbau nur etwa 15 bis 25 Meter über NN liegt, einer großen Gefährdung durch Hochwasserereignisse ausgesetzt. Beim Bemessungshochwasserabfluss (BHQ500) am Pegel Wesel beläuft sich die Wasserspiegelhöhe bei 23,65 Meter ü. NN.
Durch die in den letzten Jahren vermehrt auftretenden extremen Niederschlagsereignisse, unterliegt es nochmals zunehmender Gefährdung durch extremere Hochwasser und Starkregen.
Diese Gefährdung wird durch salzbergbaubedingte Geländeabsenkung von bis zu 5 Meter nochmals deutlich verschärft.
Seit den 1990er Jahren, zuletzt infolge der EU-HWRM-RL, wird den Bewohnern von der Landes- und Bundesregierung das Lebensraumrisiko am linken Niederrhein vor Augen
geführt ohne, dass wirksame Konzepte/Maßnahmen zur Vorsorge und Schadensverhinderung von der Landes- bzw. Bundesregierung ergehen.
Mit der Folge, dass vorhersehbare Großschadensereignisse am Niederrhein, erhebliche Auswirkungen auf private-, soziale-, umwelt- und wirtschaftliche Belange der Bewohner haben. In einer von NRW beauftragten Studie von der RWTH-Aachen wird im Jahr 2000 das Schadenspotenzial für mehr als eine Millionen Bürger mit weit über 100 Mrd. Euro beziffert. Seit dieser Studie hat die Verletzlichkeit der Region infrastrukturell weiter zugenommen.
Unsere Forderungen an eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung:

  1. Untertage-Bergbau sowie deren Weiterbetrieb unter Risikogebieten, hier potenzielle Überflutungsgebiete, darf zum Schutz der betroffenen Bewohner nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Hier sind neben den Hochwasserereignissen auch die Starkregenphänomene zu berücksichtigen.
  2. Für kritische Infrastrukturen, gem. KRITIS, ist das Prinzip der „Vorsorge zur Schadensverhinderung“ gem. der EU-HWRM-RL bzw. WHG für verbindlich zu erklären. 
  3. Nach KRITIS sind Rheinabflüsse, die den Mindestschutzgrad der Banndeichlinie am Niederrhein überschreiten können, schadlos - als Gerinneentlastung - aus dem Hauptstrom abzuleiten. Dazu verweisen wir auf den Antrag der HochWasserSchutz-Initiative am Niederrhein (HWS) an die Bundesregierung vom 28.04.2016 2) 

Zur 3. Forderung: Nachhaltige Risikominderung einer durch Bergbaueinwirkungen verletzlichen Infrastruktur und für Deutschland wichtigen Wirtschaftsregion

Durch Studien belegte Schadenanalysen fordern indirekt, dass extreme Rheinabflüsse die Niederrheinmetropole nicht erreichen dürfen, weil der Hochwasserschutz für eine Abflusssicherheit von bis zu 14.800 m3/s, lt. BHQ2004, ausgelegt ist. Andernfalls droht eine Totalvernässung der Bergsenkungsgebiete mit Unbewohnbarkeit und extremen Umweltschäden.

Zur 4. Forderung: Staatliche Verantwortung zum Schutz der Lebensräume und Schutzgüter durch Rheinhochwasser und Starkregen.

Wie keine andere Region in Deutschland unterliegt der Niederrhein einem Verletzlichkeitspotenzial, welches nach den Richtlinien zum Schutz Kritischer Infrastrukturen gemanagt werden müsste. Die Landesregierung überlässt diese hohe Verantwortung dazu jedoch ehrenamtlichen Strukturen von Deichverbänden. Selbst betroffene Gemeinden sehen sich zum Schutz ihrer Bürger nicht zuständig und verantwortlich.

Zusammenfassung:

Wir richten daher unsere Forderung insbesondere an die gewählten Politiker im Land.
Für unsere Bürgerinitiative und weitere aktiv betroffene Bürger, Unternehmer etc. ist die Ignorierung komplexer Bergbaufolgen mit ihren schädlichen Umwelteinflüssen nicht nur auf Gebäudeschäden zu reduzieren.
Wir fordern daher die Einrichtung einer "Neutralen Stelle zur fairen Schadensbeurteilung", insbesondere zur Regulierung der Schäden an privaten Gebäuden und Immobilien. Wir sehen die Durchsetzung dieser Forderung im Wesentlichen in der Verantwortung der Landesregierung NRW bzw. der Bezirksregierung in Düsseldorf.
Aufgrund der veränderten Umweltbedingungen halten wir die aktuellen Inhalte der Umweltverträglichkeitsprüfung für nicht ausreichend und fordern eine Erweiterung, die die Gefährdung durch Hochwasser- und Starkregenereignisse im Senkungsgebiet mit ihren Umweltfolgen berücksichtigt und zu gefährdungsmindernden Maßnahmen zu verpflichten ist.
Wir halten damit auch die Verlängerung des aktuellen Rahmenbetriebsplans über das Jahr 2025, mit einer, aus unserer Sicht unzureichenden, Umweltverträglichkeitsprüfung für unverantwortlich.
Insbesondere fordern wir, dass bei der räumlichen Erweiterung des Abbaugebietes, die sich wandelnden Umweltbedingungen und die daraus resultierenden Gefahren berücksichtigt werden.
Wir gehen davon aus, dass politisch und regierungsseitig wir durch unsere Argumentation zu den Leitentscheidungen beitragen, die u.E. einem vorsorgenden politischen Handlungszwang entsprechen.
Wir sind überzeugt, dass durch jahrelange Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerversammlungen und Fachkontakte etc. Kompetenzen erworben sind, die die Einbeziehung unserer Bürgerinitiative zu diesen Themen rechtfertigen.
Wir bitten um die Umsetzung unserer Forderungen und um Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW e.V.
Der Vorstand

Autor:

Torsten Schäfer aus Wesel

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