Nutzung von erneuerbaren Energien - Blockheizkraftwerke in Weseler Neubaugebieten

Frau Bürgermeisterin
Ulrike Westkamp

Blockheizkraftwerke in Weseler Neubaugebieten

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

zum Zwecke des Klimaschutzes besteht für die Kommunen die Möglichkeit, die
Nutzung von erneuerbaren Energien zu unterstützen. Hierzu gehört die Stärkung der "Nahwärme", insbesondere durch Blockheizkraftwerke.

Aus diesem Grunde beantragen wir

- soweit es möglich ist, entsprechende Eintragungen von Grunddienstbarkeiten
in Grundbüchern vorzunehmen,

- durch entsprechende Festsetzungen in den BPlänen gem. § 9 Nr.23 BauGB
die Grundlagen zu schaffen,

- ggfs. städtebauliche Verträge gem. § 11 I Nr.4 BauGB abzuschließen,

- gem. § 16 EEWärmeG in Verbindung mit § 9 GO NW den Erlass von Satzungen
für den entsprechenden Anschluss- und Benutzungszwang sowie Zulassung
weiterer Vorhaben nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.

Mit freundlichen Grüßen

gez. .
Helmut Trittmacher
(Ratsmitglied)

gez.
Ruth Freßmann
(Ratsmitglied)

Autor:

Dieter Kloß aus Wesel

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