Ab sofort gilt die Maskenpflicht in der Weseler Fußgängerzone
Nur noch mit Mund/Nasenschutz zum Einkaufen!
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen gilt in der Weseler Fußgängerzone ab dem 4.1 November 2020 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase Bedeckung.
Die Stadtverwaltung teilt mit: Mit dieser Regelung sollen Personen in diesem Bereich geschützt werden, da dort der Sicherheitsabstand nicht immer eingehalten werden kann. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes sind die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt mit mehr als 75 Prozent der Fälle unklar.
Das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase Bedeckung kann dazu beitragen, die Verbreitung des Corona-Erregers zu reduzieren.
Die Anzahl der bestätigten Fälle von labordiagnostisch nachgewiesenen Infektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) im Kreis Wesel liegt laut Meldung der Kreisverwaltung aktuell bei 2.829, Stand 05.11.2020, 12 Uhr. Zum Vergleich, Stand 04.11.2020, 12 Uhr = 2.718 Fälle. 1645 Menschen gelten amtlich als genesen, 97 befinden sich wegen Covod-19 in Krankenhäusern des Kreises, 24 von Ihnen werden auf Intersivstationen behandelt.
Das sind 111 gemeldete Neuerkrankungen innerhalb von 24 Stunden.
Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel liegt damit bei 118,7.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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