Norbert Meesters zum Kreislaufwirtschaftsgesetz der Bundesregierung

Kommunale Abfallentsorgung sichern – Stabilität der Abfallgebühren gewährleisten

„Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz der CDU-geführten Bundesregierung wird höhere Abfallgebühren für die privaten Haushalte zur Folge haben“, so das Fazit des heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Norbert Meesters nach einer Fachtagung der kommunalen Spitzenverbände NRWs, die er in der vergangenen Woche in Berlin besuchte. Die Teilnehmer der Tagung waren sich einig, dass der Gesetzentwurf einen grundsätzlichen Richtungswechsel bei der Organisation der Abfallentsorgung darstellt. Bislang unterliegen die Sammlung und Verwertung gewerblicher Abfälle einem Wettbewerb, während dies bei privaten Abfällen als Daseinsvorsorge gewertet wird. Für letztere besteht deshalb bislang eine Überlassungspflicht an die Kommunen, das heißt die Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Müll der Gemeinde überlassen.

Nun plant die Bundesregierung eine Liberalisierung der Abfallentsorgung. Das bedeutet, dass die Überlassungspflicht an die Kommunen wegfällt und auch die Entsorgung von privatem Hausmüll für den Wettbewerb freigegeben wird. Norbert Meesters: „Einige Experten bei der Tagung in Berlin befürchten einen regelrechten ‚Häuserkampf‘ um private Abfälle.“ Es bestehe außerdem die Gefahr, so Meesters, dass bei der „Rosinenpickerei“ der auf Gewinn konzentrierten privaten Entsorger, die Kommunen zu Lückenbüßern degradiert werden und auf den unattraktiven Abfallarten sitzen bleiben.

„Ist der Preis im Keller – ist die Kommune zuständig. Geht der Preis nach oben – bekommt der private Entsorger den Zuschlag im Wettbewerb“, bringt der Landtagsabgeordnete, der auch stellvertretender Sprecher im Umweltausschuss ist, die Sache auf den Punkt. Mangelnde Einnahmen stünden dann bei den Kommunen einem festen Kostenapparat gegenüber. Als Folge drohen steigende Gebühren für die privaten Haushalte.

Auf Antrag des Landes NRW hatte der Bundesrat sich gegen die kommunalfeindlichen Änderungen ausgesprochen. Nun scheinen die CDU-regierten Bundesländer diese gemeinsame Linie aber wieder zu verlassen. „Ich fordere die örtlichen Bundestagsabgeordneten auf, sich für die Interessen der Kommunen und damit ihrer Bürger zu entscheiden und den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form abzulehnen“, so Norbert Meesters. „Es geht um das legitime Recht der kommunalen Selbstverwaltung; die Wertstofftonne muss in der Verantwortung der Kreise, Gemeinden und Städte stehen. Die daran anschließende Verwertung sollte dann gemeinsam mit der privaten Entsorgungswirtschaft in verlässlichen gebührenfinanzierten Strukturen erfolgen.“

Autor:

Norbert Meesters aus Wesel

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