Norbert Meesters: Bürgerfreundliche Lösung bei Dichtheitsprüfungen

„Der gemeinsame Antrag von SPD, Grünen und CDU sieht eine bürgerfreundliche Lösung in der Frage der Dichtheitsprüfungen vor“, zeigte sich der SPD-Landtagsabgeordnete Norbert Meesters zufrieden mit dem Ergebnis der Gespräche zwischen den drei Landtagsfraktionen. Der Umweltpolitiker hatte als Vertreter der SPD-Fraktion teilgenommen. „Die Frage der Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle ist ein viel- und heißdiskutiertes Thema in NRW. Als Mitglied des Landes-Umweltausschusses beschäftige ich mich nun schon seit einigen Monaten mit der Thematik. Mit diesem Antrag haben sich die drei Fraktionen zu ihrer Verantwortung für die Umwelt und den Trinkwasserschutz bekannt und gleichzeitig die Spielräume bei der Umsetzung der Dichtheitsprüfung in Richtung größtmögliche Bürgerfreundlichkeit deutlich gemacht“, so Meesters.

Die rot-grüne Landesregierung hatte durch einen Erlass bereits im Oktober 2010 dafür gesorgt, dass die Frist zu Prüfung der Abwasserkanäle auf Dichtheit um maximal acht Jahre verlängert werden kann. Die Kommunen konnten deshalb durch entsprechende Anpassung der Satzungen die Frist zur Dichtheitsprüfung von 2015 auf 2023 ausdehnen. „In Wasserschutzgebieten muss die Prüfung weiterhin bis 2015 erfolgt sein. Dies macht auch Sinn und wird nicht in Frage gestellt“, steht für den stellvertretenden Umweltpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion fest.

„Es gilt, die schonendste Art der Dichtheitsprüfung zu nutzen und den Schutz vor sog. ‘Kanalhaien‘ sicherzustellen.“

Das Umweltministerium soll jetzt einen Erlass erarbeiten, der den Forderungen des gemeinsamen Antrages entspricht und eine Musterdichtheitsbescheinigung umfassen wird. Durch die einheitliche Form der Bescheinigung soll die Handhabung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die prüfenden Sachkundigen sowie für die Kommunen erleichtert werden. Anhand eines Bildreferenzkatalogs würde dann eine einfache Bewertung von Schadensbildern ermöglicht.

„Sofern die Dichtheitsprüfung ergibt, dass die private Abwasseranlage starke oder mittlere Schäden aufweist, müssen diese saniert werden. Starke Schäden innerhalb von 6 Monaten, mittlere Schäden innerhalb 5 Jahren. Für geringe Schäden gibt es keine Sanierungsfristen. Es wird eine Wiederholung der Dichtheitsprüfung innerhalb der nächsten 10 Jahre empfohlen“, erklärte Meesters die mit dem Erlass geplanten Regelungen. Dieser soll zudem durch intensive Informationsmaßnahmen für Kommunen und Bürger sowie Förderprogramme ergänzt werden.

Autor:

Norbert Meesters aus Wesel

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