Ferienjobs – worauf Schülerinnen und Schüler achten sollten
Nicht mehr als acht Stunden / DGB: Das Mindestlohngesetz gilt auch für Jugendliche

Foto: Archiv

Die Sommerferien beginnen am 15. Juli und damit für viele Schülerinnen und Schüler auch die Zeit der Ferienjobs. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend Niederrhein gibt Tipps, damit am Ende der Ferien die Freude am Arbeiten überwiegt.

„Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln", rät Fabian Kuntke Jugendbildungsreferent der DGB Jugend Niederrhein.

„Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit", sagt Fabian Kuntke. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten.

Arbeitszeiten: Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr. Jugendliche zwischen 15. und 17. Jahren dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 bis 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.

Wer arbeitet muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.

Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf 9,19 Euro je Stunde. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht. „Beim unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden“, betont Kuntke.

Bei Problemen: Wenn Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten, sollte man zusammen mit den Eltern was dagegen tun. Fabian Kuntke: „Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte keiner tolerieren. In solchen Fällen drohen den Arbeitgebern heftige Geldbußen.“ Die örtlichen Aufsichtsbehörden, etwa die Ämter für Gewerbeaufsicht oder für den Arbeitsschutz, helfen weiter.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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