NGG: Für die Gastro-Branche am Niederrhein gilt ab 1. August ein höherer Mindestlohn
Von der Imbissbude bis zum Sterne-Hotel im Kreis Wesel gilt: Wer wenig verdient, bekommt jetzt doch mehr. Für die Gastro-Branche gilt rückwirkend ab 1. August ein höherer Mindestlohn.
Dieser liegt jetzt bei 9 Euro pro Stunde – und damit 50 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Das hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mitgeteilt. Die NGG hatte den höheren „Gastro-Mindestlohn“ bei den letzten Tarifverhandlungen durchgesetzt.
„Er gilt in der Eckkneipe und im Biergarten genauso wie im guten Restaurant und Hotel. Keine Küchenhilfe und kein Pizzafahrer im Kreis Wesel darf jetzt weniger als 9 Euro pro Stunde verdienen. Chefs, die weniger zahlen, machen sich strafbar“, sagt der Geschäftsführer der NGG Nordrhein, Hans-Jürgen Hufer. Denn der neue Mindestlohn sei in Nordrhein-Westfalen allgemeinverbindlich.
Im Kreis Wesel sind rund 7.810 Menschen in Gaststätten, Restaurants und Hotels beschäftigt – darunter rund 4.570 Mini-Jobber, für die der neue Branchen-Mindestlohn ebenfalls gilt, so die NGG Nordrhein.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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