Nach Gelsenkirchener Gerichtsurteil: "Erdrosselt" Grundsteuer B die Hausbesitzer in NRW? - Verband Wohneigentum bezieht Stellung

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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat gestern entschieden, dass die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B durch die Stadt Selm rechtmäßig ist. Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. warnt vor der Signalwirkung des Verfahrens für weitere Kommunen und lehnt eine Erhöhung des Satzes von 445 Prozent auf nunmehr 825 Prozent strikt ab.

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts begründete ihre Entscheidung damit, dass den Gemeinden bei der Festsetzung des Hebesatzes ein weiter kommunalpolitischer Ermessenspielraum zukomme. Dieser sei allein durch das Willkürverbot begrenzt.
Da hier jedoch weder Willkür noch eine unverhältnismäßige oder „erdrosselnde“ finanzielle Belastung der Grundeigentümer zu erkennen sei, wies das Gericht gleich mehrere der insgesamt über 150 Verfahren gegen die Stadt ab.

Detlef Erm, Justiziar des Verbands Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.: „Dieses Urteil wird Signalwirkung für weitere finanzschwache Kommunen haben und dazu führen, dass jetzt auch in anderen Regionen über Erhöhung der Grundsteuer nachgedacht werde.“
In der Vergangenheit hat sich oft genug gezeigt: Wenn die Städte kurz vor dem Nothaushalt stehen, werden die Bürger und insbesondere Hauseigentümer zur Kasse gebeten. Dem hat das Verwaltungsgericht gestern keinen Riegel vorgeschoben. Die Verfahren gegen die Grundsteuererhöhung benötigen nach Auffassung des Verbandes Wohneigentum Nordrhein-Westfalen dringend eine Reform der Grundsteuer, insbesondere im Hinblick auf die Festsetzung einer Obergrenze auf Landesebene.

Hauseigentümer mussten gerade in letzter Zeit vielfältige Investitionen stemmen: Sei es bei der energetischen Sanierung ihrer Häuser oder der Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen. Der Verband erachtet jede weitere Belastung von Hauseigentümern für absolut ungerechtfertigt.

Detlef Erm | Foto: Verband Wohneigentum
Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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