Ministerium präzisiert Booster-Vorgaben
Mindestabstand zur Grundimmunisierung soll im Regelfall fünf Monate betragen
Täglich gibt's neue Nachrichten aus der Coronakiste. Das jüngste Update leitet der Pressestab von Landrat Ingo Brohl ungefiltert an die regionalen Medien weiter. In der Mitteilung heißt es:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat in einem weiteren Erlass die am Montag (13. Dezember 2021) genannten Vorgaben für die Kreise und kreisfreien Städte zur Fortführung der Auffrischungsimpfungen präzisiert: MAGS empfiehlt zurzeit diese Impfungen für alle Personen ab 18 Jahren, deren vollständige SARS-CoV-2-Grundimmunisierung bereits mindestens fünf Monate her ist.
Insbesondere zur Bekämpfung der Omikron-Variante ist es dringend erforderlich, die Auffrischungsimpfungen mit vollem Tempo weiter voranbringen. Im Rahmen der kommunalen Impfangebote können sich auch Personen boostern lassen, deren Grundimmunisierung mindestens vier Monate zurückliegt. Davon unberührt bleiben Einzelfallentscheidungen aufgrund einer medizinischen Indikation für eine frühere Auffrischungsimpfung, sofern hier ein Mindestabstand von vier Wochen erreicht ist.
Der im Impferlass vom 13. Dezember 2021 thematisierte Mindestabstand von vier Wochen stellt demnach ausdrücklich keine Empfehlung, sondern eine absolute Untergrenze für Einzelfallentscheidungen dar.
Dieses Impfintervall orientiert sich an der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu COVID-19-Impfungen, wonach zum Beispiel eine Auffrischungsimpfung bei immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort bereits vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung der Impfserie verabreicht werden kann.
Der neuerliche Erlass trägt darüber den aktuellen Entwicklungen Rechnung und ermöglicht den Kreisen und kreisfreien Städten, auch am 1. und 2. Weihnachtstag sowie am Neujahrstag Impfangebote zu organisieren, um die Impfungen der Bevölkerung weiter schnellstmöglich voranzubringen.
Zum Hintergrund:
Aktuell empfiehlt die STIKO regelhaft sechs Monate nach erfolgter SARS-CoV-2-Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung für Personen ab 18 Jahren. Verkürzungen dieses Impfabstands sind nach ärztlichem Ermessen möglich und können insbesondere bei immuninsuffizienten Personen angezeigt sein. Seitens zahlreicher Experten wird zurzeit jedoch darauf hingewiesen, dass eine Auffrischungsimpfung aufgrund der damit einhergehenden Steigerung der Zahl der Antikörper eine geeignete Maßnahme sein könnte, um eine schnelle Ausbreitung der Omikron-Variante zu vermeiden. Zu diesen Experten zählen insbesondere die Europäische Arzneimittelagentur, Impfstoffhersteller, Mediziner sowie Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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