Mehr Rechte für Patienten?

Das Bundesgesundheitsministerium und Bundesjustizministerium haben ein neues Patientenrechtegesetz (Entwurf) vorgelegt. „Ein informierter und mit ausreichenden Rechten ausgestatteter Patient kann Arzt, Krankenkasse oder Apotheker auf Augenhöhe gegenübertreten. Er kann Angebote hinterfragen, Leistungen einfordern und so dazu beitragen, dass ein wirkungsvoller Wettbewerb im Gesundheitssystem stattfindet.“, so teilt das Bundesgesundheitsministerium mit.
Der vorgelegte Referentenentwurf bleibt aber, nach Auffassung von Kritikern, weit hinter den Erwartungen zurück, es gibt nahezu keine Ausweitung der Rechte für Patienten. Nach wie vor trägt der Patient die Beweislast für „einfache“ Behandlungsfehler. Im Übrigen setzt die Bundesregierung nur um, was zum Teil seit Jahrzehnten gefestigte Rechtsprechung ist, sagen sie.
Da wahrscheinlich mit erheblichem Diskussions- und Nachbesserung gerechtet wird, geht die Bundesregierung davon aus, dass das Gesetz erst Anfang 2013 in Kraft tritt.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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