Kükenschreddern für den Profit
Männliche Küken leben nur 1 Tag
In Deutschland werden in der Legehennenproduktion jedes Jahr mehr als 40 Millionen männliche Küken direkt nach dem Schlüpfen getötet. Als Nachkommen von auf Höchstleistungen gezüchteten Legehennen können die männlichen Eintagsküken naturgemäß nicht zur Eierproduktion verwendet werden und setzen als Masthähnchen zu wenig Fleischmasse an. Für die Hühnerindustrie sind sie daher wirtschaftlich nutzlos und werden kurz nach dem Schlüpfen zerkleinert oder vergast.
Ethisch absolut nicht vertretbar
Hubert Kück, Vorsitzender der Grünen Kreistagsfraktion Wesel, ist über diese Praxis entrüstet: „Die Tiere werden aus ökonomischen Gründen zur Vermeidung wirtschaftlicher Verluste getötet. Sie sind aus Sicht der Unternehmer nicht profitabel, weil sie im Vergleich zu Tieren aus Mastrassen eine längere Mastdauer aufweisen. Diese Praxis ist einfach nur abstoßend; ethische Grundsätze sehe ich hier mit Füßen getreten.“
Der Grüne NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel hatte per Erlass versucht, das Kükenschreddern zu verbieten.
Bundestierschutzgesetz muss Tötungspraxis stoppen
Wenn das Oberverwaltungsgericht in Münster jetzt entschieden hat, dass die Tötung der männlichen Küken nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt, dann ist für Hubert Kück klar, was zu tun ist: „Der Gesetzgeber, in erster Linie Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), muss endlich tätig werden und das Tierschutzgesetz entsprechend verändern. Die jahrelang angewandte und behördlich bislang geduldete Tötungspraxis basiert auf einer Ausnahmeregelung und ist mit den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes nicht vereinbar. Aber auch die Verbraucher können mit ihrem Einkaufsverhalten auf eine Verbesserung der Verhältnisse in der Tier- und Fleischindustrie hinwirken.“
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