Bis Sonntag, 5. Mai, ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
Kreiswahlleiter zum "Inklusiven Wahlrecht" bei Europawahl

Kreiswahlleiter Dr. Rentmeister weist darauf hin, dass aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. April 2019 Wahlrechtsausschlüsse

- für "in allen Angelegenheiten Betreute" und

- für "wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Personen"

bei der Europawahl 2019 nicht anzuwenden sind.
Für diesen Personenkreis bestehe daher die Möglichkeit, sich bis Sonntag, 5. Mai, in das Wählerverzeichnis ihres Hauptwohnortes eintragen zu lassen. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die genaue Anschrift des/der Wahlberechtigten enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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