Kommunalwahlen und Europawahl: die Bürger müssen ihr örtliches Wahllokal nur ein Mal besuchen

Von links: Kreiswahlleiter Lars Rentmeister, Wahlsachbearbeiterin Helga Hubweber, Leiter des für die Wahlen zuständigen Fachdienstes Frank Brändel. | Foto: Kreis Wesel
4Bilder
  • Von links: Kreiswahlleiter Lars Rentmeister, Wahlsachbearbeiterin Helga Hubweber, Leiter des für die Wahlen zuständigen Fachdienstes Frank Brändel.
  • Foto: Kreis Wesel
  • hochgeladen von Lokalkompass Kreis Wesel

Erstmals finden am 25. Mai die Europawahl und die Kommunalwahlen an einem Tag statt. "Dies führt zu einigen Besonderheiten!", so teilt die Weseler Kreisverwaltung mit.

Kreiswahlleiter Lars Rentmeister, der Leiter des für die Wahlen zuständigen Fachdienstes Frank Brändel und Wahlsachbearbeiterin Helga Hubweber informieren da-her über die Modalitäten der Wahlen.

An dem Wahltermin ist nur ein Gang zum Wahllokal nötig, und es können für beide Wahlen dieselben Wahlurnen benutzt werden.

Europawahl

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedsstaaten gewählte Organ der Europäischen Union. Durch die Europawahl können die Bürgerin-nen und Bürger unmittelbar Einfluss auf die Politik der EU nehmen.

Wahlberechtigt sind alle mindestens 18 Jahre alten Deutschen, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst hier gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Darüber hinaus können unter den gleichen Voraussetzungen alle in Deutschland ansässigen Unionsbürger/innen (Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten) ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der Europawahl in Deutschland teilnehmen.

Jeder wahlberechtigte Unionsbürger kann sein aktives Wahlrecht entweder im Wohnsitz des Mitgliedstaates oder im Herkunfts-Mitgliedsstaat ausüben. Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Außerdem sind die im Ausland lebenden Deutschen, die ebenfalls die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, wahlberechtigt, wenn sie vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen im Wahlgebiet ihre Wohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

Der Wähler/die Wählerin hat eine Stimme. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 von insgesamt 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre.

Das Wahlsystem der Europawahl ist eine reine Verhältniswahl nach Listen, wobei es sowohl „Listen für einzelne Länder“ (Landeslisten) als auch „gemeinsame Listen für alle Länder“ (Bundeslisten) gibt.
Auf dem Stimmzettel werden die zugelassenen Wahlvorschläge (Landeslisten, Bun-deslisten) für die Stimmabgabe des Wählers/der Wählerin zusammengefasst.

Kommunalwahlen

Durch die Stimmenabgabe bei Kommunalwahlen haben Bürgerinnen und Bürger die Chance, die Politik in ihren Gemeinden und Kreisen mitzugestalten. Die Entschei-dungen der Kommunalpolitik betreffen die Bürgerinnen und Bürger oft unmittelbar.

Bei den Kommunalwahlen sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahre wahlbe-rechtigt, die in dem jeweiligen Wahlgebiet leben. Das Wahlgebiet umfasst bei den Gemeindewahlen das Gebiet der Gemeinde, bei den Kreiswahlen das Gebiet des Kreises.

Bei den Kommunalwahlen hat der Wähler/die Wählerin für jede der Wahlen eine Stimme.

Gewählt werden der Rat der Gemeinde und alle Bürgermeister/innen (ohne Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn und Hünxe; hier steht die Wahl erst im Herbst 2015 ins Haus.) Weiterhin werden der Kreistag des Kreises Wesel sowie der Landrat/die Landrätin für den Kreis Wesel gewählt.

Als Bürgermeister/in bzw. als Landrat/Landrätin ist gewählt, wer bei der Wahl am 25. Mai mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen hat. Erreicht niemand die absolu-te Mehrheit, findet am 15. Juni 2014 eine Stichwahl unter den beiden Bewerber(inne)n statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erreicht haben. Gewinner/in der Stichwahl ist, wer von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält.

Um die Wahltermine von Vertretungen und Hauptverwaltungsbeamten wieder zu synchronisieren, wird die Wahlperiode der am 25. Mai gewählten Vertretungen sowie der ebenfalls am 25. Mai (15. Juni) gewählten Hauptverwaltungsbeamten einmalig 6 Jahre betragen. Sie endet am 31. Oktober 2020.

Die Wahlzettel müssen in jedem Wahlbezirk von gleicher Beschaffenheit und Farbe sein. Im Kreis Wesel hat man sich auf folgende Farbgestaltung der Stimmzettel geeinigt:

Landratswahl: hellblau
Kreistagswahl: rosa
Bürgermeisterwahl: gelb
Ratswahl: grün

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

29 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.