Strassenverkehr
Kommerzielle Nutzung des öffentlichen Parkraums

Sehr geehrte Frau Westkamp,
in den vergangenen Wochen und Monaten ist uns vermehrt aufgefallen, dass ein lokaler KIA-Autohändler seine Fahrzeuge mit Werbeaufschrift im Bereich der Fußgängerüberwege (Wilhelmstraße) aufstellt. Natürlich könnte man davon ausgehen, dass es sich hierbei um Leihfahrzeuge handelt, doch in Anbetracht der Tatsache, dass über das jeweilige Fahrzeug gleich ein passendes Finanzierungsangebot samt Kontaktdaten in der Windschutzscheibe liegt, handelt es sich hierbei eindeutig um eine Werbemaßnahme.

Dies ist angesichts des herrschenden Parkdrucks innerhalb der Innenstadt sehr ärgerlich und für uns so nicht hinnehmbar. Parkraum muss in erster Linie den Anwohnern sowie den Besuchern unserer Innenstadt zur Verfügung stehen. Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen im zuständigen Ausschuss:

1. Die Abgrenzung zwischen kommerziell- & herkömmlich genutzten Parkraum ist selten so einfach wie im vorliegenden Fall. Ist hierfür eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich und ist diese durch die Stadtverwaltung ausgestellt worden?

2. Sind der Stadtverwaltung noch weitere Straßen in Wesel bekannt, wo offensichtlich öffentlicher Raum zu Werbezwecken entfremdet wird.

3. Welche Maßnahmen stehen der Stadtverwaltung zur Verfügung, um der Zweckentfremdung von öffentlichem Parkraum bei zu kommen?

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Patrick te Paß
Sachkundiger Bürger

Autor:

Dieter Kloß aus Wesel

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