Es muss für die Zukunft entschieden werden!
Kombibad - Energieeffizient!
Der nachfolgende Antrag von U. Gorris, Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen wurde am 07.09.2021 an die Bürgermeisterin der Stadt Wesel gestellt:
Antrag zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag an den Stadtentwicklungsausschuss:
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat nimmt die vorgestellte Planung des Energiekonzepts für das neue
Kombibad am Rhein zur Kenntnis und beschließt, auf dieser Grundlage die
Bauleitplanung abzuschließen.
2. Die Infrastruktur zur Wärmeversorgung ist so vorzubereiten, dass der Betrieb
mittels einer monovalenten Wärmepumpe möglich ist.
3. Der Rat der Stadt Wesel beauftragt die Verwaltung, die technische und
wirtschaftliche Umsetzbarkeit einer Wärmepumpenlösung, die Abwärme aus
der Kläranlage, und/oder Kombinationen anderer Wärmequellen nutzt, zu
prüfen.
4. Der Rat der Stadt Wesel beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den
Geschäftsführern der Stadtwerke und der Städtischen Bäder die Möglichkeit den
steuerlichen Querverbund mittels Wärmepumpe und Photovoltaikanlage durch
die Finanzverwaltung prüfen zu lassen.
5. Zur Erreichung der höchstmöglichen staatlichen Förderung, ist die bestmögliche
Effizienzgebäudestufe gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude/Nicht-
wohngebäude (BEG NWG 12/2020) anzustreben.
6. Der Rat der Stadt Wesel beschließt vor dem Hintergrund seiner Beschlüsse zur
Klimaneutralität bis 2025 bzw.2035, die nicht vermeidbaren CO2-Emissionen der
Energieversorgung des Kombibades nach dem Gold-Standard zu kompensieren.
Begründung:
Der Rat der Stadt Wesel hat am 10.03.2020 beschlossen, den CO2-Footprint des Bades möglichst zu minimieren.“
Das Gutachter von Dr. Ing. Janßen zeigt eine um 500 t CO2 niedrigere Jahresemission einer monovalenten Wärmepumpe gegenüber der vorgeschlagenen Variante 1: BHKW und Gaskessel.
Die bisher untersuchten Wärmequellen Luft, Boden und Rheinwasser wurden aus den verschiedensten im Gutachten dargelegten Gründen verworfen.
Im Rahmen einer öffentlichen Expertenanhörung im Scala-Kulturspielhaus wurde die Option, die Abwärme der Kläranlage als Wärmequelle für eine Wärmepumpe zu nutzen dargestellt. Anhand der von den Stadtwerken Wesel bereitgestellten Volumenströme und Jahrestemperaturen hat
Herr Dipl. Ing. Karl Ochsner eine erste Potentialabschätzung vorgenommen. Er kommt zu der Einschätzung, dass die Kläranlage über ausreichende Wärmekapazität verfügt, um das Kombibad ganzjährig mit Wärme zu versorgen.
In mehreren Telefonaten und E-Mails erklärte Herr Wüst vom renommierten Steuerbratungsbüro Rödl & Partner, dass aus seiner Sicht ein steuerlicher Querverbund auch für eine Wärmepumpenlösung möglich und durchsetzbar sein muss, weil das Ziel der grundlegenden Steuergesetzgebung auch damit erfüllt werde. Eine technisch-wirtschaftliche Verknüpfung der Kläranlage der Stadtwerke mit dem Kombibad ist bei einer Abwärmenutzung zur Wärmeversorgung offensichtlich gegeben.
Zitierte Quellen:
Dipl. Ing. ETH Karl Ochsner Energie Technik GmbH, E-Mail vom 3.9.2021:
„Aufgrund ihrer Daten habe ich die Wärmekapazität der Kläranlag grob abgeschätzt: Im Jänner sollten wir die Downstream Temperatur von ca. 10°C wahrscheinlich nicht mehr als 4K abkühlen (Biologie). Damit ergebe sich bei einem minimalen Volumen-strom von 420 m³/h eine Quellleistung von 1,9 MW. Durch die Wärmepumpentechnik wird das Potential auf 2,8 MW abgehoben. Benötigt werden nur 1,6 MW. Theoretisch können weitere Nutzer (z.B. der Hotelkomplex am Rhein) angeschlossen werden.
Somit haben wir reichlich Leistung, um mehrere Komplexe zu heizen. Eine weitere Optimierungs-chance besteht in der Nutzung des BHKW-Stroms aus der Kläranlage zum Betrieb der Wärme-pumpe. “
Stellungnahme des Geschäftsführers der städtischen Bäder vom 13.08.2021
"Des Weiteren wird durch die gute Lage der Heizzentrale eine spätere Erneuerung der Wärmeer-zeugung durch regenerative Energiequellen nicht verbaut. Die Anbindung kann wie im Lageplan zu erkennen über den Betriebshof bis hin zum Rhein erfolgen.
Die Heizzentrale ist größentechnisch so geplant, dass der Austausch von BHKW und Kessel in eine regenerative Energieerzeugung unproblematisch ist.
Somit ist gewährleistet, dass in Zukunft durch diverse Aspekte eine Änderung der Wärmeer-zeugung stattfinden kann."
Stellungnahme zum Energiekonzept Kombibad Wesel Dr. Ing. Stefan Janßen 26.07.2021:
CO2-Bilanz: „Die fiktive monovalente Wärmepumpenversorgung stellt sich danach bzgl. der CO2-Emissionen wesentlich vorteilhafter dar als die Optionen 1 und 3.“
Kosten: „An dieser Stelle können lediglich Hinweise zu den Ansätzen der Wirtschaftlichkeits-abschätzung gegeben werden. Der Einfluss auf die Gegenüberstellung der Optionen ist ggf. im Nachgang zu prüfen.“
Förderung: „Zum 1. Juli 2021 wurden die Förderprogramme des Bundes neu strukturiert. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) adressiert im Neubau gesamtenergetische Standards in Abhängigkeit der Übererfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Welche gesamtenergetischen Standards – und damit finanzielle Zuschüsse - mit welcher Energieversorgungsoption erreicht werden können, kann nur allerdings nur im Kontext der GEG-Nachweisführung geklärt werden.“
Thomas Wust vom Steuerbüro Rödl & Partner
„Die Begründung eines steuerlichen Querverbundes zwischen zwei ungleichen Betrieben gewerblicher Art kann durch eine technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht erfolgen. In der Praxis kann dies beispielsweise durch ein Blockheizkraftwerk umgesetzt werden, welches neben weiteren Voraussetzungen Wärme an den Badbetrieb und Strom an den Versorgungsbetrieb liefert.“
Ulrich Gorris, Fraktionssprecher
Autor:Ulrich Gorris/ Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wesel aus Wesel |
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