Kein Schlupfloch mehr bei Ewigkeitskosten

Änderungsantrag verpflichtet ehemalige Bergbauunternehmen zur Regulierung


Düsseldorf. Unternehmen müssen sich auch dann an den Ewigkeitskosten für die Wasserregulierung in Nordrhein-Westfalen beteiligen, wenn sie ihre (ehemaligen) Bergbauaktivitäten auf Tochterunternehmen verlagert haben. Das stellt die rotgrüne Regierungskoalition jetzt mit einem Änderungsantrag zum Landeswassergesetz sicher.

Hintergrund für diese Klarstellung im Gesetz seien Fälle wie die Firma Cavity, die als 100-prozentige Solvay-Tochter die Schadensregulierung aus dem mittlerweile eingestellten Salzbergbau übernommen hat. „Dazu gehört neben dem Ausgleich von Schäden an Haus und Hof auch die Übernahme von Kosten, die durch das Abpumpen und kanalisieren von Grundwasser entstehen“, stellen die beiden niederrheinischen SPD-Landtagsabgeordneten Norbert Meesters und René Schneider klar. Beide hatten darum gekämpft, dass eine solche Klarstellung Eingang ins Gesetz findet.

Damit ist künftig sichergestellt, dass sich die vor Ort zuständige Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft (LINEG) direkt an die Solvay wenden kann, sollte die Cavity aus welchen Gründen auch immer nicht mehr in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Autor:

Norbert Meesters aus Wesel

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