Landtagsabgeordnete Charlotte Quik zur frisch verabschiedeten Corona-Schutzverordnung
"Ich halte sie für dringend erforderlich und einen in der Ausnahmesituation angemessenen Weg"

Charlotte Qiuk an ihrem Arbeitsplatz in Düsseldorf. | Foto: Elmar Venohr
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Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat sich positioniert: Seit Sonntag (22. März) gilt eine Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Dieser auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erfolgte Erlass macht Nägel mit Köpfen, ist aber entscheidungstechnisch nicht ganz sauber gelaufen.

Laut Infektionsschutzgesetz (Paragraf 32) dürfen Landesregierungen im Notfall auch Rechtsverordnungen mit Geboten und Verboten erlassen. Allerdings erfolgte die Entscheidung am Wochenende mangels Zeit ohne demokratische Absicherung: sie wurde nämlich nicht vom NRW- Parlament gebilligt. 

Die andere Seite der Medaille: Wenn Ordnungskräfte in den nächsten Tagen und Wochen regelbrechende Menschen treffen, müssen sie entscheiden, ob sie eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ahnden. Letztere zöge möglicherweise eine gerichtliche Verurteilung sowie eine eingetragene Vorbestrafung nach sich. 

An diesem Punkt kann ein Schuh draus werden: Klagt ein Bestrafter gegen solch ein Urteil, macht sich die Rechtsprechung angreifbar - eben weil der Landtag keine Zustimmung zum Corona-Erlass gab. Fachleute rechnen also damit, dass sich der Verfassungsgerichtshof in Münster bald mit der Sachlage beschäftigen muss.

Aktuell gab uns die Landtagsabgeordnete Charlotte Quik ein Kurzinterview zum Thema.
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Das Interview ...

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Redaktion:  Wie geht es Ihnen und Ihrer Familie? Zerrt Corona an Ihren Nerven?
Charlotte Quik: Wie alle anderen, auch bleiben wir bis auf die allernötigsten Besorgungen zuhause und im Garten. Da wir die Möglichkeit haben, im Homeoffice zu arbeiten, nutzen wir dies, um die Ansteckungsgefahr für uns und andere so gering wie möglich zu halten und stellen darüber hinaus als Familie die Betreuung unserer Kinder sicher. Insgesamt ist diese außergewöhnliche Situation sicherlich eine so nie dagewesene Herausforderung für uns alle. Wir bemühen uns, Ruhe zu bewahren und insbesondere auch unseren Kindern Sicherheit zu vermitteln.

Redaktion: Wie stehen Sie persönlich zur von der NRW-Regierung erlassenen Corona-Schutzverodnung?
Charlotte Quik: Diese halte ich für dringend erforderlich und einen in der Ausnahmesituation angemessenen Weg.

Redaktion: Klappt die Sache mit dem Kontaktverbot im Landtag? 
Charlotte Quik: Grundsätzlich muss ein Parlament handlungsfähig bleiben. In seiner Sondersitzung am Dienstag hat das Parlament nur mit einem Drittel der Abgeordneten getagt, die entsprechend Abstand hielten. Sehr viele Mitarbeiter des Landtags arbeiten zurzeit im Homeoffice, das Gebäude ist derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. In den Ausschüssen treffen sich nur die Obleute. Die Kommunikation erfolgt über Video- und Telefonkonferenzen, Mails, Whats-App-Gruppen sowie Telefon und Handy. Am Montagabend, also kurz, bevor am Dienstag der NRW-Rettungsschirm einstimmig verabschiedet wurde, habe ich beispielsweise an einer Videokonferenz des Wirtschaftsausschusses zusammen mit Vertretern aller Fraktionen und Wirtschaftsminister Pinkwart teilgenommen. Die Fraktionssitzungen werden in Form einer Telefonkonferenz abgehalten, an denen auch regelmäßig Ministerpräsident Laschet teilnimmt.

Redaktion: Staatsrechter sehen in der Art und Weise, wie diese Rechtsverordnung erlassen wurde, durchaus Probleme (es gab keinen Landtagsbeschluss!). Sehen Sie darin ein Problem?
Charlotte Quik: Vor dem Hintergrund der Ausnahmesituation halte ich es für notwendig, dass eine Regierung schnell handlungsfähig ist. Ich sehe hier kein Problem. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat – gleiches gilt für unser Bundesland Nordrhein-Westfalen. Wir alle können uns sicher sein, dass wir nach Bewältigung der Krise nahtlos zu den üblichen Regelungen zurückfinden werden. Was soll daran nicht in Ordnung sein, wenn ein Rechtsstaat konsequent die Einhaltung von Verordnungen durchsetzt?

Redaktion: Halten Sie es für verhältnismäßig, wenn man einem picknickenden Paar 250 Euro aufbrummt oder zehn Freunden, die am Rheinufer in der Sonne beieinander stehen, eine Freiheitsstrafe androht?
Charlotte Quik:  Ja. Wer das nicht nachvollziehen kann, hat den Ernst der Lage, in der wir uns derzeit befinden, immer noch nicht verstanden.

Autor:

Dirk Bohlen aus Hamminkeln

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