GRÜNE im Kreistag Wesel wollen Abfallgebühren maximal senken
Alle Möglichkeiten zur Gebührensenkung sollen genutzt werden
Der Kreis Wesel beabsichtigt, zum 1. Januar 2021 die Abfallgebühren zu senken. Die bisherige Grundgebühr in Höhe von 21,50 € pro Jahr soll auf 2,50 € gesenkt werden. Die aktuelle Leistungsgebühr soll von 207 € je Tonne auf 109 € je Tonne gesenkt werden. Die GRÜNE Kreistagsfraktion begrüßt und unterstützt diese deutlichen Senkungen!
„Der Kreis Wesel kann nun endlich seine Spitzenreiterposition bei den Müllgebühren abgeben“, freut sich Hubert Kück, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN über die Gebührensenkung. Aber er blickt auch zurück auf die Fehlentwicklung in früheren Jahren und erklärt: „Viele Jahre waren die Bürger*innen im Kreis Wesel im Vergleich zu anderen Kreisen Bürger zweiter Klasse und mussten immens hohe Abfallgebühren zahlen, während gleichzeitig Fremdmüll zu Dumpingpreisen entsorgt werden musste. Die damals Verantwortlichen haben die Anlage im Wolkenkuckucksheim geplant. Die Fraktionen von SPD und CDU haben dazu Beifall geklatscht und so eine viel zu große Anlage durchgesetzt.
Anlage von Beginn an überdimensioniert
Die prognostizierten 260.000 t Müll aus den kreisangehörigen Kommunen wurden nie erreicht. Die GRÜNE Kreistagsfraktion hatte sich damals gemeinsam mit Bürgerinitiativen gegen den Bau einer überdimensionierten Müllverbrennungsanlage Asdonkshof gewehrt.“
Jürgen Bartsch, Mitglied der Kreistagsfraktion, bewertet die Möglichkeiten der Gebührensenkung wie folgt: „Die Kreisverwaltung greift mit ihrem Vorschlag zu kurz. Nachdem die Gebührenzahler*innen im Kreis Wesel über Jahrzehnte eine sehr hohe Müllgebühr zu tragen hatten, sollte nun jede noch so kleine Möglichkeit zur Senkung der Müllgebühren genutzt werden. Wir GRÜNE beantragen den Einsatz eines kaufmännisch verantwortbaren und gebührenfreundlichen kalkulatorischen Zinses. Damit ergibt sich die Möglichkeit einer weitergehenden Gebührensenkung.
"Die Gebührenzahler haben für die Müllentsorgung über lange Jahre sehr viel bezahlt. Ihnen steht jetzt die maximal mögliche Gebührensenkung zu.“
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