GRÜNE im Kreistag: Kück plädiert für Wahlrecht mit 16 Jahren
In Nordrhein-Westfalen sind Jugendliche bei den Kommunalwahlen ab 16 Jahren wahlberechtigt. Auf Landes- und Bundesebene dürfen sie erst ab 18 Jahren wählen. In vier von 16 Bundesländern (Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein) gilt das Mindestalter 16 Jahre. Überall sonst muss man wie auch bei der Bundestagswahl 18 Jahre alt sein, um mitstimmen zu dürfen.
„Das Wahlalter 18 ist nicht mehr zeitgemäß“, sagt Hubert Kück, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Kreistag Wesel. „Jugendliche bringen sich weit vor dem amtlichen Erwachsenenalter aktiv in die Gesellschaft ein und haben sehr oft klare Vorstellungen, wie sich Politik und Gesellschaft entwickeln sollten. Das haben wir bei der Bewegung ‚Fridays-for-Future‘ gesehen, die die Jugendliche Greta Thunberg initiiert hat und die Jugendliche seit Monaten tragen. Bei der EU-Urheberrechtsdebatte um Artikel 17 (ehemals 13) waren es junge Menschen in großer Zahl, die für die Interessen der Bürger eintraten. Auch das zuverlässige Verhalten der jungen Menschen während der Einschränkungen durch Corona zeigt:
Jugendliche sind bereit, Verantwortung zu übernehmen.
Deshalb ist es naheliegend, Jugendliche ab 16 auf allen Ebenen - von der Kommune bis zum Bund - durch Wahlen mitbestimmen zu lassen. Es ist doch grotesk, wenn jemand im ungünstigsten Fall bei einer Landtagswahl erstmalig mit 23 Jahren mitwählen darf. Das erzeugt Frustration. So werden junge Menschen wahlmüde, ohne je gewählt zu haben.“
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