Wieviel Schutz kann Wesel geben?
Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Westkamp,

Bündnis 90/Die Grünen beantragen, das Thema: Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung des Sozialausschusses aufzunehmen.

Begründung:
Seit dem Jahr 2002 gibt es in Deutschland das Gewaltschutzgesetz. Seither haben alle Menschen, die in ihrer Partnerschaft oder Familie Gewalt erleben, ein Recht auf Schutz, Hilfe, Beratung und Begleitung.

Am 1. Februar 2018 ist Deutschland der völkerrechtlich bindenden Istanbul-Konvention beigetreten. In diesem Vertrag verpflichten sich alle beteiligten Staaten, Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen, Diskriminierung von Frauen zu verhindern und die Rechte von Frauen zu stärken.

  • Wie wir den örtlichen Printmedien entnehmen konnten, haben die körperlichen, sexistischen und seelischen Übergriffe gegen Frauen und Mädchen in erschreckender Weise zugenommen.
  • Daher bitten wir das Thema für die nächste Sitzung des Sozialausschusses auf die Tagesordnung zu setzen und uns dort folgende Fragen zu beantworten:
  • Welche Kenntnis und sich daraus ableitende Handlungsbedarfe zur Verhütung von häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat die Verwaltung?
  • Haben sich nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland in Wesel Handlungsbedarfe und dadurch auch Maßnahmeänderungen ergeben?
  • Hat sich die Verwaltung die Empfehlungen der Istanbul-Konvention hinsichtlich der Errichtung von Schutzplätzen und Schutzräumen zu eigen gemacht und stehen in Wesel ausreichend Plätze zur Verfügung?
  • Gibt es einen Aktionsplan der Stadt und welche Hilfen werden in welchen Einrichtungen konkret angeboten?
  • Wie viele Notrufe von betroffenen Frauen und Mädchen aus Wesel gehen jährlich in der Notrufzentrale und im Fachbereich ein und wie wird darauf reagiert?
  • In welchen Schutzeinrichtungen finden Betroffene aus Wesel Aufnahme?
  • Stieg die Zahl der Übergriffe während der Corona-Pandemie?
  • Welche Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen werden in Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der außerschulischen Bildung in Wesel angeboten?
  • Welche Stundenanteile sind für die Mitarbeitenden in diesem Bereich im Stellenplan zu Grunde gelegt und welche finanziellen Mittel stehen im laufenden Haushalt für diese unverzichtbare Arbeit zur Verfügung und welche Mittel wurden für das Haushaltsjahr 2023 angemeldet?
  • Wurden Fördermittel aus dem Programm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesministeriums Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Umsetzung der städtischen Ziele für investive oder innovative Maßnahmen beantragt? Wird die Verwaltung die Fristverlängerung zur Antragstellung des Förderprogramms über 2022 hinaus zu einer Antragsstellung nutzen?

Bündnis 90/Die Grünen würden es sehr begrüßen, wenn es der Verwaltung gelänge, zu diesem gesamtgesellschaftlichen Themenkomplexes eine Fachreferentin oder einen Fachreferenten in den Sozialausschuss einzuladen, sodass es den Ausschussmitgliedern möglich wäre, wichtige Informationen zum Thema Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen aus erster Hand zu erhalten.

Mit freundlichem Gruß

Marlies Hillefeld, Mitglied im Rat und Vorsitzende Sozialausschuss der Stadt Wesel
Ulrich Gorris, Fraktionssprecher

Autor:

Ulrich Gorris/ Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wesel aus Wesel

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