Pressemitteilung der Bürgerinitiativen gegen Betuwe-Ausbau zum "Tag gegen den Lärm"
Gert Bork: "Menschengerechter Schallschutz" kontra Wirtschaftlichkeitsberechnungen
"Für die Bürgerinitiativen ist es ermüdend, immer wieder auf die gleichen wissenschaftlich erwiesenen Sachstände hinzuweisen. Verkehrsministerium und das von ihm kontrollierte Eisenbahnbundesamt EBA ignorieren Erkenntnisse der Wissenschaft." So leitet Gert Bork, Sprecher des Verbandes der Bürgerinitiativen entlang der Betuwe-Linie, seine aktuelle Pressemitteilung ein.
Gert Bork: "Auch an der Betuwe wird sowohl mit ominösen, nicht durchschaubaren Wirtschaftlichkeitsberechnungen als auch mit rechnerischen Mittelwerten statt gemessenen Schallpegeln menschengerechter Schallschutz verhindert. Absurde Bürokratie aus dem vorvorigen Jahrhundert, die innovativen Lärmschutz wegen fehlender eisenbahnrechtlicher Zulassungen verhindert, lässt kommunale Entscheider verzweifeln und Bürger ratlos und wird von kurzsichtigen Sparkommissaren gerne als Vorwand genutzt. Die Erfahrung zeigt, was jetzt gebaut wird, wird über viele Jahrzehnte nicht mehr nachgebessert – den Lärm müssen zehntausende Bürger und ihre Nachkommen weiterhin ertragen.“
Seit über 27 Jahren bemühen sich die Initiativen um angemessenen Lärmschutz. Die Bürgerinitiativen haben viele Jahre mit konstruktiven Verbesserungsvorschlägen versucht, die Verantwortlichen zu überzeugen. Im ersten „Niederrheinischen Appell“ vom 14.5.2013 wurden konkrete Vorschläge der Initiativen in Berlin übergeben, am 1.6.2017 im zweiten „Niederrheinischen Appell“ nochmals mit den Bürgermeistern gemeinsam.
Beiliegend die Pressemeldung des Bundesverbandes BVS e.V. zum „Tag gegen den Lärm“.
Pressemitteilung zum „Tag gegen den Lärm“ am 24. April 2019
„Die Politiker sollen nicht nur reden, sondern endlich handeln. Mensch, Umweltund Gesundheit müssen Vorrang vor einseitigem Wirtschaftsinteresse und Profitstreben
bekommen.“
Am 24. April 2019 findet der 22. Internationale Tag gegen den Lärm statt – der „InternationalNoise Awareness Day“. In Deutschland ist dies eine Aktion der Deutschen Gesellschaft
für Akustik (DEGA e.V.). Regelmäßig ist dieser Tag auch mit Erinnerungen und
Ermahnungen zu den gesundheitlichen Gefahren durch übermäßigen Verkehrslärm verbunden.
Anlieger von Flughäfen, Hauptverkehrswegen und Schienenstrecken sind davontagsüber und vor allem auch nachts schwer betroffen: eine ungestörte Nachtruhe gibt es
für sie schon lange nicht mehr.
Nächtlicher Verkehrslärm führt unbestritten zu Erkrankungen und vorzeitigen Todesfällen.Darauf weisen seit Jahren nicht nur Ärzte und Wissenschaftler hin (z.B. durch zuletzt 3
wissenschaftliche Beiträge im aktuellen Deutschen Ärzteblatt 4/2019), sondern auch die
von der BVS im Sommer 2018 erhobene Verfassungsbeschwerde, mit der auch eine 37-
seitige Auswertung von wissenschaftlichen Veröffentlichungen der letzten 10 Jahre vorgelegt
wurde - zusammengestellt von Prof. Dr. med. Zieger. Eine Entscheidung über dieseVerfassungsbeschwerde der BVS steht zur Zeit noch aus.
Bereits vor 100 Jahren hatte der bekannte Mediziner und Nobelpreisträger Robert Kochbereits erklärt: „Eines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso unerbittlich bekämpfen
müssen, wie Pest und Cholera“.
Zu den drängendsten Fragen unserer Zeit, wie Klimawandel, nitratverseuchtes Grund-wasser, gesundheitsschädlicher Feinstaub, wird auch zu dem Thema „Krankheit durch nächtlichen Verkehrslärm“ von der Politik z. Zt. mehrheitlich viel geredet, jedoch nicht adäquat gehandelt.
Beim Thema „Schienenlärm“ lässt der Gesetzgeber bereits bei der Analyse der Ge-sundheitsgefährdungen in äußerst unzulässiger Weise zu, dass nicht die tatsächlich vor-handenen Belastungen durch hohe Spitzenpegel, z.B. eines vorbeifahrenden Güterzugs, als Grundlage der Beurteilung herangezogen werden, sondern vollkommen unrealistisch, ein in Wirklichkeit nicht vorkommender, theoretischer Belastungswert. Dieser sog. „Äqui-valente Dauerbeschallungs-Wert“ ist rein rechnerischer Natur und liegt weit unterhalb des von Ärzten und Wissenschaftlern als „aufwach- und gesundheitskritisch“ angeprangerten Spitzenpegelwertes.
Wie die jüngsten Auseinandersetzungen um eine Alternativstrecke für das höchst belas-tete Rheintal gezeigt haben, ist eine einseitig wirtschaftliche Betrachtungsweise ursäch-lich für ein solch widersprüchliches Verhalten. So will sich das BMVI mit Plänen für einen lärmentlastende Alternativtrasse erst dann auseinandersetzen, wenn eine rechnerische „Wirtschaftlichkeit“ für eine Umgehungsstrecke gegeben sein sollte. Nach ersten Anga-ben des BMVI solle diese Wirtschaftlichkeit erst bei einer Verzehnfachung des Zugver-kehrs im Mittelrheintal vorliegen - so der zuständige Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU). Die nach den berechtigten Protesten der Betroffenen dann auf eine Zugverkehrs-Verdoppelung korrigierte Einschätzung macht die Sache jedoch auch nicht besser, son-dern belegt vielmehr eindeutig:Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sollen wohl auch weiterhin Vorrang vor dem Ge-sundheitsschutz betroffener Bürger haben!
Eine solche Vorgehensweise wäre nicht nur verfassungswidrig, sondern durchaus als menschenverachtend zu bezeichnen!
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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