Vorsicht vor Arbeitsmaschinen des Kreises Wesel
Gemeindeversicherung des Kreises verweigert Schadensregulierung

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Vorsicht, wenn Sie an Arbeitsmaschinen wie Mähmaschinen des Kreises Wesel als Radfahrer, Fußgänger oder Autofahrer passieren und von einem dadurch hochgewirbelten Gegenstand getroffen werden. Sie bleiben ggf. auf ihrem Sachschaden sitzen!

So ergeht es - zumindest bis jetzt - mir als Autofahrerin, als mein Fahrzeug in 46483 Wesel, Nordstraße, von vermutlich einem Stein an der Rückscheibe getroffen wurde, als ich im Schritttempo an einer Mähmaschine des Kreises Wesel passieren musste. Diese mähte am 26.9.23 einen Standstreifen zwischen dem Kreisel an der Grünstraße und der Nordstraße in Richtung Tedox. Durch die extreme Aufschlagkraft  wurde meine Hinterscheibe komplett versplittert, zum Glück blieb aber alles im Rahmen (haften). Leider ließ mich die herbei gerufene Polizei ohne Hilfe in dieser Situation nervlich aufgelöst am Straßenrand stehen mit den Worten, es sei kein Verkehrsunfall, sie sei nicht zuständig. Schon alleine für sich unfassbar. 

In der Folgezeit lehnte die GVV mit Sitz in Köln jegliche Schadensregulierung mir gegenüber ab mit der Begründung, es sei mein allgemeines Lebensrisiko gewesen. 
Dass dies weder rechtlich, noch tatsächlich der Fall ist, belegen verschiedene Rechtsurteile, die ich gegenüber der Versicherung zitiert habe. 
Auch ein letzter Versuch, die Sache telefonisch beim Landrat Wesel vorzutragen, war erfolglos. 

Daher werde ich den gesamten Vorgang nun wie gegenüber dem Kreis und der Versicherung angekündigt der Öffentlichkeit mitteilen. 

Seien Sie also in Zukunft vorsichtig und umfahren Sie Stellen, an denen Fahrzeuge des Kreises Wesel Arbeiten an öffentlichen Straßen verrichten: Sie oder Ihr Eigentum könnten getroffen werden, unter Umständen Sie oder Ihre Lieben tödlich. Dann ist es laut Versicherung leider das allgemeine Lebensrisiko!

Autor:

Silja Meyer-Suchsland aus Wesel

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