Bushaltestellen
für Behinderte nicht geeignet

Zustand vieler Bushaltestellen in Wesel
In der „Hauptsatzung der Stadt Wesel vom 10.08.1998 Fassung vom 11.11.2020:
„§ 3 a Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung
Um Rat und Verwaltung bei der Wahrnehmung der besonderen Lebensinteressen der Menschen mit Behinderung zu beraten, zu unterstützen und zum Wohl der Menschen mit Behinderung mitzuwirken, bedient sich der Rat der Arbeitsgruppe „Barrierefreie Stadt“.“
Seit Jahren werden Bushaltestellen in Wesel vernachlässigt.

Konrad Weppler
Felixstowestr. 40
46485 Wesel

Autor:

Konrad Konrad Weppler aus Wesel

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