Förderung lokaler Wirtschaftszweige – Einführung eines Gutscheinsystems „Wesel 2020“

Sebastian Hense
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Jürgen Linz, CDU-Fraktionsvorsitzender, und Sebastian Hense, stellvtr. Fraktionsvorsitzender, wenden sich mit folgendem Antrag (24.07.2020) an die Bürgermeisterin:

"Die Hilferufe des Einzelhandels werden auch in unserer Stadt immer lauter. Der Online-Handel und zuletzt der Corona-Lockdown hat deutliche Spuren hinterlassen. Hinzu kommt die vorsichtige Zurückhaltung der Kunden. Trotz Lockerungen kehrt die Shopping-Laune in den Innenstädten nicht wie erhofft zurück, sind Veranstaltungen größtenteils weiter verboten, ist Kultur nur ganz eingeschränkt möglich, können viele Dienstleister ihre Dienste nur teilweise anbieten und ist ein kostendeckendes Öffnen der Gastronomie, der Hotels und der Freizeitbranche kaum machbar.

Auch wenn politisch auf Ebene von Bund und Land weitere Hilfen diskutiert werden, ist nicht absehbar, wann und wie diese wirklich in die Tat umgesetzt werden. Städte wie Kleve und Borken haben städtische Hilfsfonds für die Gastronomie aufgelegt. Dülmen, Ahaus und Bocholt temporäre Gutscheinsysteme für Handel und Gastronomie.

Wenn wir nicht jetzt handeln – wann dann? Jetzt müssen wir mit gezielten Aktionen die Kaufkraft vor Ort binden! Dabei Arbeitsplätze, Stadtbild und Stadtgefüge erhalten und gleichzeitig die Bürger unserer Stadt, von denen auch einige mit Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit zu kämpfen haben, unterstützen!

Um zumindest das 4. Quartal des Jahres – und damit auch das Weihnachtsgeschäft anzukurbeln- schlägt die CDU-Fraktion für Wesel das kürzlich in der Stadt Bocholt eingeführte Gutscheinsystem vor: Dieses vom Stadtmarketing einzurichtende und aus dem städtischen Haushalt zu bezuschussende Gutscheinsystem (Wesel-Gutschein 2020) soll zusätzliche Umsätze in den Branchen Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Dienstleister, Touristik-/Eventbranche, Kultur und Handwerk generieren, damit Betriebe in diesen Branchen die Coronakrise bewältigen und somit bestehen bleiben können!

Entsprechend dem Bocholter Vorbild schlagen wir die Ausgestaltung von „Wesel 2020“-Gutscheinen wie folgt vor:

- Ausgabe von „Wesel 2020“-Gutscheinen in analoger Form (Verkauf in der Stadtinfo) und –wenn kurzfristig umsetzbar- in digitaler Form ab dem 01.10.2020
- Ausgabe zeitlich befristet bis zum 30.11.2020
- Einlöse-Empfehlung bis zum 31.12.2020, um eine schnelle Hilfe für die von der Coronakrise betroffenen Betriebe zu gewährleisten;
- Stückelung der Gutscheine: 10, 25, 50 und 100,00 Euro;
- es ist zu gewährleisten, dass pro Person einmalig Gutscheine im Wert von bis zu 200,00 Euro ausgegeben werden;
- die Stadt Wesel übernimmt 20% des Gutscheinwertes, der teilnehmende Betrieb übernimmt 5% des Gutscheinwertes (ohne eine solche Beteiligung ist eine Teilnahme des Betriebes, sprich Gutscheineinlösung, am Gutscheinsystem des Wesel 2020-Gutscheins nicht machbar) – so entsteht ein Zuschuss für das Gutscheinsystem zu Gunsten des Kunden von 25%, d. h. man kann z. B. einen 100,00 Euro-Gutschein für 75,00 Euro erwerben;
- der Zuschussbetrag der Stadt Wesel beträgt max. 1.000.000,00 Euro – bringen die teilnehmenden Betriebe nochmals 250.000,00 Euro auf, so kann bei damit insgesamt 25%-Gutscheinbeteiligung im Private-Public-Partnership ein Umsatzvolumen von 5 Mio. Euro bei den teilnehmenden Betrieben in Wesel generiert werden – alle Beträge sind brutto = netto zu sehen, d. h. eine Umsatzsteuerpflicht entsteht erst bei Einlösung im Unternehmen;
- am Gutscheinsystem teilnehmen können Unternehmen, die

- Mitglied einer Innenstadt-Werbegemeinschaft, einer Straßengemeinschaft, einer Immobilien- und Standortgemeinschaft, der Dehoga, der Kreishandwerkerschaft sind oder
- wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbständige tätig sind und
- in den Branchen Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Dienstleister, Touristik-/Eventbranche, Kultur und Handwerk, Schaustellergewerbe tätig sind (ausgenommen Lebensmittelmärkte und Baumärkte) und
- die sich am Gutscheinzuschuss mit 5% beteiligen und
- die ihren Firmensitz in Wesel haben und
- bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
- die ihre Waren und Dienstleistungen bereits vor dem 31.12.2019 am Markt angeboten haben.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind außerplanmäßig bereitzustellen und mit Hilfe von Wesel-Marketing auszuzahlen. Eine Bewerbung dieser Gutscheine zwecks schneller Ausgabe und auch Einlösung sowie zur positiven Imagebildung könnten Handel und Gastronomie vornehmen und sollten aus vorhandenem Werbeetat bezahlt werden. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt, wie bei den bisherigen Mehrausgaben die durch die Corona-Krise entstanden sind.

Einen entsprechenden Beschlussvorschlag mit ausführlicher Vorlage erbitten wir wegen der Dringlichkeit zur nächsten Ratssitzung."

Sebastian Hense
Jürgen Linz
Autor:

Madeleine Feldmann aus Wesel

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