Finanzielle Nachteile für Tagesmütter bei Krankheit
Finanzielle Nachteile für Tagesmütter bei Krankheit

Keine finanziellen Nachteile für Kindertagespflegepersonen auf Krankheiten basierende Ausfallzeiten

Sehr geehrte Frau Westkamp,

mit Blick auf die heutige Problematik des grassierenden Coronavirus und dessen ungeahnten Folgen wie eventuelle Schließungen von Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen stelle ich fest, dass es für die Kindertagespflegepersonen im Gegensatz zu den Personen in den Kindertagesstätten zu enormen finanziellen Nachteilen führen würde.

Sollte das Gesundheitsamt den Betrieb einer Kindertagespflegestelle aufgrund der Erkrankung eines der Kinder wegen des Coronavirus einstellen, so würden für die Zeit der Schließung die Schließungstage mit den Urlaubstagen der Kindertagespflegepersonen verrechnet.

Das würde bedeuten, ein zwischen der Kindertagespflegeperson und dem Jugendamt abgestimmter Urlaubsplan (30 Tage) würde um die Urlaubstage gekürzt, die die Dauer der Schließung entspräche.

Vorgeplante und gebuchte Reisen könnten nicht mehr storniert werden. Die krankheitsbedingten Ausfallzeitentage über 30 würden mit dem Einkommen im Dezember 2020 verrechnet, was im Schadenseintrittsfalle mehrere hunderte Euro Verlust für die Kindertagespflegepersonen bedeuten würde.

Frau Bürgermeisterin, ich bitte Sie hier zeitnah um Abhilfe, da die Neuregelungen des KiBiz erst zum 01.08.2020 gelten.

Ich bitte daher um Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes für die kommende Sitzung.

Mit freundlichem Grüßen

Jürgen Lantermann

Autor:

Daniel Buteweg aus Wesel

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