Rhein-Lippe-Aue - Hafenerweiterung
Die Planungen der Stadt Wesel sind unzureichend und fehlerhaft

Bündnis protestiert am Mittwoch, 11. September um 15:30 Uhr vor dem Rathaus

Am 13.5. endete die Einwendefrist zum Bebauungsplan 232. Das Bündnis „Rhein-Lippe-Aue Bleibt!“ hatte die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, ihre persönlichen Einwendungsgründe gegenüber der Stadt Wesel darzustellen. Gleichzeitig beauftragte das Bündnis die Anwaltskanzlei Günther aus Hamburg, eine anwaltliche Einwendung nach Planoffenlegung zu formulieren.
Die Anwälte Dr. Verheyen, Peters und Dr. Franke kommen nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis: „Auf dieser Grundlage wird beantragt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes einzustellen.“ Sie schlagen weiter vor, „die gerügten Mängel zu beheben und hilfsweise eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.“

In der Vorbemerkung widersprechen die Anwälte den Planungsvorhaben der Stadt Wesel: „Schon das Ziel der Planung erweist sich als vollkommen unrealistisch. Es fußt auf veralteten Annahmen eines Bedarfszuwachses, der nicht mehr der Realität entspricht und sich auch in Zukunft nicht mehr einstellen wird. Dabei wird eine überflüssige Versiegelung immensen Ausmaßes vorgesehen, die in einer erheblichen Beeinträchtigung von Allgemeinrechtsgütern mündet. Arten-, Biotop- und Naturschutz – werden fast ausschließlich formal abgearbeitet und verkennen die materiellen Erfordernisse grundlegend.“

Kritikpunkt: Fehlende Multimodalität
Die Fläche „Rhein-Lippe-Hafen-Süd“ besitzt weder eine Kaimauer, an der Waren umgeschlagen werden können, noch einen Gleisanschluss. Nach Auffassung der Anwälte verstößt die Planung daher gegen verbindliche Ziele der Raumordnung. Es heißt „Die planerischen Ziele der Raumordnung sind darauf gerichtet, eine bedarfsgerechte, multimodale und umweltfreundliche Hafeninfrastruktur zu schaffen. Dem wird die vorliegende Planung nicht gerecht.“

Kritikpunkt: Verkehr
Die Kritik der Anwälte zum Thema Verkehr lautet zusammenfasend: Veraltete Daten, fehlende Vergleichbarkeit der Zähldaten, Prognoseermittlungsfehler, Knotenpunkte wurden nicht beachtet, Fehlende Immissionswerte. Wörtlich heißt es: „Die Verkehrsuntersuchung ist von methodischen Fehlern gekennzeichnet, sodass die Ergebnisse nicht belastbar sind.“

Trick der Verwaltung
Trotz der anwaltlichen Kritik zeigen sich die politisch Verantwortlichen der Stadt Wesel unbeeindruckt und wollen am 11. September die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans 232 im Stadtentwicklungsausschuss durchsetzen. Die Zustimmung zum Flächennutzungsplan ist der erste Schritt. Ohne diesen Schritt kann es keinen Bebauungsplan geben. Nach Ansicht des Bündnisses „Rhein-Lippe-Aue Bleibt!“ haben die politisch Verantwortlichen in Wesel bewusst diese beiden Schritte zeitlich getrennt. So soll der Bebauungsplan, gegen den die anwaltlichen Einwende gerichtet sind, zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedet werden. „In der Öffentlichkeit soll damit der Eindruck entstehen, dass eine endgültige Entscheidung längst getroffen ist“, meint Klaus Kubernus-Perscheid vom Bündnis „Rhein-Lippe-Aue Bleibt“.

Das Bündnis setzt dagegen und wird an diesem Tag bei einer Kundgebung vor dem Rathaus mehr als 1.800 Unterschriften gegen die Hafenerweiterung in der Rhein-Lippe-Aue an die Bürgermeisterin übergeben.

„Die Ergebnisse aus der anwaltlichen Einwendung haben uns in unserer Sicht bestätigt, dass die Planungen der Stadt Wesel bezüglich des Bebauungsplans 232 unzureichend und fehlerhaft waren. Bei der Planung wurden essentielle Faktoren nicht berücksichtigt. Wir fordern die Stadt Wesel deshalb dazu auf, den vorgelegten Bebauungsplan 232 einzustellen. Sollte die Stadt Wesel den hier vorgetragenen Kritikpunkten keine Beachtung schenken, sehen wir uns dazu gezwungen, gerichtliche Schritte in einem Normenkontrollverfahren einzuleiten.“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bündnisses.

Autor:

Klaus Kubernus-Perscheid aus Wesel

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