Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippt die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Die heutige Entscheidung des EuGH ist ein Bekenntnis zur europäischen Grundrechtecharta.
Dass wenigstens die Gerichte noch die Grundrechte im Auge haben, während die etablierten Parteien jeden Bezug dazu bereits verloren haben, beruhigt mich.
Auf der anderen Seite ist es um so beunruhigender, wenn man den Vorstoß der CDU zu den Beschränkungen der Rechte des Bundesverfassungsgerichtes sieht: Ein direkter Angriff auf die Grundrechte aller Menschen in Deutschland.

Wir PIRATEN stellen uns gegen die anlasslose Massenüberwachung.

Diese wichtige und richtige Entscheidung des EuGH macht diesen Tag daher zu einem kleinen Feiertag für die Bürgerrechtsbewegung. Aber die Vorratsdatenspeicherung ist noch nicht völlig vom Tisch und der Kampf gegen die Überwachungsphantasien der großen Koalition ist noch lange nicht vorbei. Deswegen müssen PIRATEN in die Parlamente!
Vorratsdatenspeicherung, Mindestspeicherdauer, Bestandsdatenauskunft etc. müssen endlich begraben werden, die Trickserei muss aufhören.
Und: die Verstrickung zwischen deutschen Behörden und der NSA müssen aufdecken und beendet werden.

Und die Freizügigkeit, mit der Meldeämter der Kommunen die Daten ihrer Bürger verteilen dürfen, gehört ebenso auf den Prüfstand.

Autor:

Manfred Schramm aus Wesel

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