Bürgerbegehren Bislichbad

Wesel ist nicht Schilda, aber SPD und CDU bemühen sich redlich.
Während Kämmerer Fritz unter Kenntnisnahme der Bürgermeisterin Westkamp den Initiatoren die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Bislichbades bestätigt, legen die Fraktionsvorsitzenden Hovest und Linz eilig nach und behaupten das Gegenteil.
Der Kämmerer wird geschwächt, die engagierten Bürger werden ignoriert.

Dass es auch anders geht, zeigte die WWW-PIRATEN-Fraktion mit ihrem Antrag, den Teil-Beschluss zu Schließung des Bades zurück zu nehmen.

Neben dem Bislichbad auf der Strecke bleiben bei dieser unschönen Posse die Bürger und ihr Interesse, sich politisch zu engagieren. Herr Hovest und Herr Linz: die nächste Gelegenheit Krokodilstränen zu weinen wird kommen. Sie und ihre Parteikollegen werden wortreich geringe Wahlbeteiligungen beklagen, wenn sich noch mehr Bürger der Wahlurne verweigern.

Unabhängig von Wesel und dem aktuellen Streit stellt sich die Frage, warum derlei Bürgerbegehren überhaupt für die Bürger befristet sind, für die Kommunalpolitiker jedoch nicht.
Die Ratsmitglieder, die sich ihrer Beschlüsse bewusst sein sollten, sind an keine Fristen gebunden.
Bürger, die die Wirkung manchmal erst Jahre später umzusetzender Beschlüsse erst viel später erkennen können, müssen sich an eine 3-Monatsfrist halten.

Verkehrte Welt!

Diese Ungerechtigkeit gibt es zum Beispiel in Bayern nicht, dort gibt es keine solche Frist.
Bayern hat eine 4-stellige Zahl an Bürgerbegehren überstanden. Keine Frist zu haben macht keinen Schaden. Die Frist zu haben schadet – der Bürgerbeteiligung, dem Bürgerwillen und letztlich der Demokratie.

Sollte das Bürgerbegehren niedergeschlagen werden, behalten wir WWW-PIRATEN uns vor, ein Ratsbürgerbegehren zu beantragen.

Autor:

Manfred Schramm aus Wesel

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