Bis zu fünf Kreuzchen am 25. Mai: für Ortspartei, Bürgermeister, Kreistag, Landratsamt - und Europa!

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Erstmals finden am 25. Mai die Europawahl und die Kommunalwahlen an einem Tag statt. Dies führt zu einigen Besonderheiten. Laut Info von Kreiswahlleiter Lars Rentmeister ist aber nur ein Gang zum Wahllokal nötig, und es können für beide Wahlen dieselben Wahlurnen benutzt werden.

Europawahl

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedsstaaten gewählte Organ der Europäischen Union. Durch die Europawahl können die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar Einfluss auf die Politik der EU nehmen.

Wahlberechtigt sind alle mindestens 18 Jahre alten Deutschen, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst hier gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Darüber hinaus können unter den gleichen Voraussetzungen alle in Deutschland ansässigen Unionsbürger/innen (Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten) ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der Europawahl in Deutschland teilnehmen.
Jeder wahlberechtigte Unionsbürger kann sein aktives Wahlrecht entweder im Wohnsitz des Mitgliedstaates oder im Herkunfts-Mitgliedsstaat ausüben. Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Kommunalwahlen

Durch die Stimmenabgabe bei Kommunalwahlen haben Bürgerinnen und Bürger die Chance, die Politik in ihren Gemeinden und Kreisen mitzugestalten. Bei den Kommunalwahlen sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahre wahlberechtigt, die in dem jeweiligen Wahlgebiet leben.

Bei den Kommunalwahlen hat der Wähler/die Wählerin für jede der Wahlen eine Stimme. Gewählt werden der Rat der Gemeinde und alle Bürgermeister/innen (ohne Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn und Hünxe; hier steht die Wahl erst im Herbst 2015 ins Haus.) Weiterhin werden der Kreistag des Kreises Wesel sowie der Landrat/die Landrätin für den Kreis Wesel gewählt.

Als Bürgermeister/in bzw. als Landrat/Landrätin ist gewählt, wer bei der Wahl am 25. Mai 2014 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen hat. Erreicht niemand die absolute Mehrheit, findet am 15. Juni 2014 eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern/Bewerberinnen statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erreicht haben. Gewinner/in der Stichwahl ist, wer von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält.

Um die Wahltermine von Vertretungen und Hauptverwaltungsbeamten wieder zu synchronisieren, wird die Wahlperiode der am 25. Mai gewählten Vertretungen sowie der ebenfalls am 25. Mai (15. Juni) gewählten Hauptverwaltungsbeamten einmalig sechs Jahre betragen. Sie endet am 31. Oktober 2020.

Die Wahlzettel müssen in jedem Wahlbezirk von gleicher Beschaffenheit und Farbe sein. Im Kreis Wesel hat man sich auf folgende Farbgestaltung der Stimmzettel geeinigt:

Landratswahl: hellblau
Kreistagswahl: rosa
Bürgermeisterwahl: gelb
Ratswahl: grün

Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel für die Kreistagswahl richtet sich nach der Stimmenzahl, die die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber bei der letzten Wahl zur Vertretung des Wahlgebiets (30.08.2009) erreicht haben; sonstige Wahlvorschläge schließen sich in der Reihenfolge des Eingangs der Reservelisten bzw. bei Einzelbewerbern in der Reihenfolge des Eingangs der Wahlvorschläge an. Demnach ergibt sich folgende Nummernfolge für die Kreistagswahl:

1 CDU, 2 SPD, 3 GRÜNE, 4 FDP, 5 DIE LINKE, 6 VWG, 7 Einzelbewerber Rutert, 8 Einzelbewerber Ellenberger, 9 AfD, 10 PIRATEN.

Da die Einzelbewerber jeweils lediglich in einem Kreiswahlbezirk antreten, die Nummernfolge der Parteien jedoch in allen Kreiswahlbezirken identisch ist, kommt es auf allen Stimmzetteln zur Kreistagswahl zu nicht fortlaufenden Nummernfolgen.
Bei den Stimmzetteln für die Landratswahl richtet sich die Reihenfolge gleichfalls nach dem Ergebnis der letzten Vertretungswahl vom 30.08.2009, wobei die Nr. 3 ausfällt, ohne dass ein Leerraum auf dem Stimmzettel bleibt, da die GRÜNEN keinen Wahlvorschlag für die Landratswahl eingereicht haben.

Der Wahlvorschlag der FDP erhält daher die Nr. 4, der Wahlvorschlag der Partei DIE LINKE erhält die Nr. 5, die VWG schließt sich mit der Nr. 6 an. Die Nummernfolge auf dem Stimmzettel für die Landratswahl ist daher gleichfalls nicht fortlaufend:

1 CDU, 2 SPD, 4 FDP, 5 DIE LINKE, 6 VWG

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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