Bis Freitag, 15. Juli, Landesgelder beantragen zur Regulierung der Hochwasserschäden!
Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Kreis Wesel heute weitere 1,5 Millionen Euro für die Zahlung der Unwetter-Soforthilfe bereitgestellt, um den Menschen in den betroffenen Gebieten zu helfen.
Anträge hierfür können noch bis Freitag, 15. Juli 2016, beim Kreis Wesel eingereicht werden. Laut dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW steht Soforthilfe ausschließlich für Geschädigte in folgenden Kommunen aus dem Kreis Wesel zur Verfügung: Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck, Sonsbeck, Wesel und Xanten.
Anspruch auf Soforthilfe hat, wem in diesen Kommunen im Zeitraum vom 31.05.2016 bis zum 8.06.2016 Schäden durch die Starkregenereignisse entstanden sind. Die Gewährung der Soforthilfen wird im Kreis Wesel auf diese Kommunen begrenzt, da nach Angaben des Landes nur dort Kriterien festgestellt wurden, die außerhalb der erwartbaren Belastungen durch Sommergewitter lagen. Zugrunde gelegt wurden die Kriterien Niederschlagsmenge, Einsatzhäufigkeit und Überflutung aus Flussläufen.
Die Soforthilferichtlinie sowie die Antragsformulare sind sowohl als Download auf der Internetseite des Kreises Wesel www.kreis-wesel.de als auch in Papierform am Info-Schalter der Kreisverwaltung Wesel erhältlich.
Die Anträge sind unterschrieben an
Kreis Wesel – Der Landrat
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel
oder
per Email an soforthilfe@kreis-wesel.de zu richten.
Außerdem können ausgefüllte Anträge in Papierform in den Rathäusern der kreisangehörigen Kommunen abgegeben werden.
Fragen zu den Anträgen beantwortet das Service-Center des Kreises Wesel unter 0281 / 207 – 0.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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