Bezirksregierung Arnsberg: Konkurrenzschutz bei Claims für mögliche Erdgas-Explorationsbohrungen (Fracking)
Folgende Pressemitteilung der Bezirksregierung Arnsberg wird die Gegner des so genannten Fracking auf den Plan bringen:
Die Claims im Feld "WeselGas" sind abgesteckt. Die Bezirksregierung Arnsberg erteilte den Unternehmen Thyssen Vermögensverwaltung GmbH (TVV) und PVG Patentverwertungsgesellschaft für Lagerstätten, Geologie und Bergschäden mbH (PVG) jetzt die Erlaubnis, dort zu gewerblichen Zwecken den Bodenschatz Kohlenwasserstoffe aufzusuchen. Das bedeutet jedoch nicht, dass unmittelbar konkrete Maßnahmen, etwa Explorationsbohrungen, erlaubt sind.
Das Feld "WeselGas" liegt im Bereich der Kreise Wesel, Kleve, Borken und Recklinghausen sowie der kreisfreien Stadt Bottrop. Da die formalen Voraussetzungen erfüllt waren, musste diese bergrechtliche Erlaubnis erteilt werden. Zuvor war ein konkurrierender Antrag der Firmen European Gas Ltd. (EGL) und aix-o-therm EnergieService UG / haftungsbeschränkt (AES) abgelehnt worden.
Die am 4. Juli erteilte Aufsuchungserlaubnis dient lediglich dem Konkurrenzschutz. Für tatsächliche Arbeiten in dem Feld, d.h. eine konkrete Suche nach etwaigen Rohstoffen, bedarf es nach Bundesberggesetz aber noch bergrechtlicher Betriebsplanverfahren. In diesen Verfahren werden dann u.a. sämtliche Behörden und Gemeinden beteiligt, die in ihren Aufgabenbereichen berührt sind.
Im jetzt abgeschlossenen Verfahren zur Aufsuchungserlaubnis "WeselGas" wurden - neben dem Geologischen Dienst NRW, anderen Bezirksregierungen und dem Regionalverband Ruhr (RVR) - auch Kreise und Kommunen beteiligt, obwohl dies hier noch nicht zwingend vorgeschrieben ist. Im Sinne von Transparenz erläuterte die Bezirksregierung Arnsberg aber in den Gremien von Kreisen und Kommunen bergrechtliche Grundlagen und Verwaltungsverfahren. Fast alle Beteiligten haben Stellungnahmen abgegeben.
Ausführliche Informationen zum Thema Fracking finden Sie in diesem Beitrag.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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