Gewerkschaft kritisiert seltene Arbeitszeit-Kontrollen - auch im Kreis Wesel
Betriebe in NRW rechnerisch nur alle 220 Jahre geprüft

Nachtarbeit in der Gastronomie - ein heißes Thema! | Foto: NGG

Tricksereien bei der Arbeitszeit fast nie geahndet: Die rund 10.500 Betriebe im Kreis Wesel müssen nur äußerst selten mit einer Arbeitszeit-Kontrolle der Behörden rechnen. Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.

Nach NGG-Angaben führte die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr landesweit lediglich 1.955 Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch. Dabei deckten die Beamten 1.621 Verstöße auf. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der Prüfungen um sieben Prozent zurück. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken, Susanne Ferschl. Das Schreiben liegt der Gewerkschaft vor.

Demnach waren in ganz NRW zuletzt nur 507 Beamte für die Kontrolle der Arbeitszeiten zuständig – bei 430.000 Betrieben. Rein rechnerisch wird ein Betrieb in Nordrhein-Westfalen demnach nur alle 220 Jahre kontrolliert, kritisiert Hans-Jürgen Hufer. Der Geschäftsführer der NGG Nordrhein macht dafür vor allem den „eklatanten Personalmangel“ bei den Aufsichtsbehörden verantwortlich: „Die Beamten machen einen wichtigen Job. Doch es sind einfach zu wenige.“

Dies führe zu einer schockierenden Bilanz. „Das Arbeitszeitgesetz ist eines der wichtigsten Schutzgesetze, das die Beschäftigten haben. Es kann nicht sein, dass die Behörden ihre Kontrollen ausgerechnet in einer Zeit zurückfahren, in der Nacht-, Schicht- und Wochenendarbeit immer stärker zunehmen“, so Hufer.

Ohne eine echte Kontrolle drohe das Arbeitszeitgesetz zu einem bloßen „Papiertiger“ zu werden. Das sei gerade auch mit Blick auf die Digitalisierung ein großes Problem. „Viele Beschäftigte im Kreis Wesel müssen immer flexibler arbeiten und teils ständig für den Chef erreichbar sein. Da ist es umso wichtiger, dass sie auch mal Luft holen können“, sagt Hufer. Nicht ohne Grund schreibe das Arbeitszeitgesetz eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen Ende und Anfang der Arbeit vor.

Letztlich gehe es dabei um die Gesundheit der Menschen. Laut Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) steigt das Unfallrisiko nach der achten Arbeitsstunde exponentiell an. Wer regelmäßig nachts oder im Schichtdienst arbeitet, hat danach auch ein erhöhtes Risiko, am Herzen oder an Diabetes zu erkranken. Aktuell arbeitet bereits jeder Neunte länger als 48 Stunden in der Woche, so das Statistische Bundesamt.

Einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes, wie sie einige Arbeitgeberverbände fordern, erteilt Hans-Jürgen Hufer eine klare Absage. „Flexible Lösungen, die für die Betriebe und die Beschäftigten passen, lassen sich per Tarifvertrag vereinbaren“, so der Gewerkschafter. In Branchen wie dem Gastgewerbe und der Ernährungsindustrie hätten sich etwa Arbeitszeitkonten bewährt.

„Statt Änderungen am Arbeitszeitgesetz brauchen wir mehr Kontrollen, damit es auch eingehalten wird“, fordert Hufer. Dafür müsse das Personal bei den Arbeitsschutzbehörden massiv aufgestockt werden.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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