Bahn-Lärm-Erfassung durch Bürgerbeteiligung

Mach’s leiser – Mitwirken bei der Lärmaktionsplanung Schiene

Mitmachen, registrieren und 12 Fragen abarbeiten. nur noch 24 Tage möglich bei www.laermaktionsplanung-schiene.de

Gesundheit ist ein hohes Gut. Lärm beeinträchtigt erheblich unser Wohlbefinden bei Tag und Nacht. Bis zum 23. August sollte jeder, der bereits jetzt, ohne BETUWE-Verkehr, störende Züge hört, sich einbringen. Es gilt zukünftige schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Lasst uns den tatsächlichen Zustand jetzt erfassen. Theoretische Annahmen gibt es genug.

Lärm
als ein erhebliches Umweltproblem im europäischen Maßstab wurde erstmals 1996 im Grünbuch der Europäischen Kommission über die künftige Lärmschutzpolitik der Europäischen Union thematisiert. Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm („UmgebungslärmRichtlinie“) wird im europäischen Rahmen ein gemeinsames Konzept festgeschrieben. In Deutschland ist die Umsetzung in §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) festgeschrieben. Nach dem oben genannten Gesetz ist das Eisenbahn-Bundesamt seit dem 01.01.2015 dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zu erstellen.


Lärmmessungen finden nicht statt!!
Sie sind aufgerufen, sich zu beteiligen.


Die Ausbreitungsberechnung erfolgt anschließend gemäß der Berechnungsvorschrift. Es werden dann verschiedene Statistiken abgeleitet, die z.B. Auskunft über die Anzahl der Belasteten in einer Pegelklasse geben. Dies ist dann die Grundlage von Förderungen von passiven Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes. Wird zum Beispiel auf Grundlage von schalltechnischen Untersuchungen die Notwendigkeit von Schallschutzfenstern festgestellt, so werden dem Eigentümer 75 % der Kosten des notwendigen Einbaus erstattet.

Ein schädlicher Lärm ist
nachts gegeben bei einem Pegel > 46 dB(A) und gilt als Schlafstörungen
Kommunikationsstörungen beginnen bei einem Lärmpegel > 55 dB(A)

Die lärmbedingte Zunahme der Herzinfarkterkrankungen beginnt und ist nachgewiesen bei einem Lärmpegel mit einem Schwellenwert von 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts.

Zur weiteren Information sei verwiesen auf die Broschüren:
Lärmwirkungen
Die Publikation ist ausschließlich als Download verfügbar.

Lärmminderung
Diese Publikation ist ausschließlich als Download verfügbar.

Helfen Sie mit. 12 Fragen zu beantworten. Hier registrieren
Je mehr sich beteiligen, je genauer werden die Pläne.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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