Corona-Notbremse im Kreis Wesel ab Sonntag, 16. Mai, außer Kraft
Ausgangsbeschränkung entfällt, Außengastronomie mit Maske, Einkaufen und Sport im Freien möglich

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Seit Samstag, 8. Mai, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel unter dem Schwellenwert 100. Damit tritt vorbehaltlich der heute zu erfolgenden ausdrücklichen Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW die Bundesnotbremse am Sonntag, 16. Mai, außer Kraft und es gelten wieder die Regeln der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

Der Kreis Wesel teilt dazu mit: Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen nachweislich Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich. Bei Zusammenkünften und Veranstaltungen werden Personen mit einer nachgewiesenen Immunisierung durch Impfung oder Genesung nicht eingerechnet. Dies gilt nicht für festgesetzte einrichtungsbezogene Personengrenzen pro Quadratmeter.

Demnach gelten im Kern im Kreis Wesel ab Sonntag folgende Regeln:


Ausgangsbeschränkung

Die Ausgangsbeschränkung entfällt.

Private Kontakte

Ein Haushalt darf maximal einen weiteren Haushalt treffen. In diesem Rahmen dürfen sich höchstens fünf Personen treffen (ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren. Partys und vergleichbare Feiern bleiben weiterhin generell untersagt.

Einzelhandel des täglichen Bedarfs/Supermärkte

Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht.

Übriger Einzelhandel

Die Kundenanzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht. Die Pflicht zur Terminbuchung entfällt, es ist allerdings weiterhin ein negatives Testergebnis erforderlich.

Sport

Unter freiem Himmel ist kontaktfreier Sport auf Sportanlagen mit bis zu 20 Personen erlaubt. Darüber hinaus ist Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren erlaubt.

Bei Sportveranstaltungen sind Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis wieder erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen. Ein Sitzplan ist erforderlich).

Kultur

Konzerte und Aufführungen sind unter freiem Himmel mit max. 500 Personen, Sitzplan und negativem Testergebnis möglich. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucher/in pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

Freizeit

Die Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen ist erlaubt (z.B. Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten). Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen (keine Liegewiesen). Es gilt eine Begrenzung der Besucherzahl. Voraussetzung ist jeweils ein negatives Testergebnis

Gastronomie

Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen ist im Außenbereich mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung erlaubt.

Beherbergung

Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind mit negativem Testergebnis zulässig. Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind mit bis zu 60 Prozent der Kapazität zulässig. Voraussetzung ist auch hier ein negatives Testergebnis.

Schulen

Es findet weiterhin Wechselunterricht statt. Für die Schülerinnen und Schüler sowie für das Lehrpersonal besteht weiter die Pflicht, wöchentlich zwei Selbsttests durchzuführen.

Kindertagesbetreuung

Kitas und Kindertagespflegepersonen bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb.

Körpernahe Dienstleistungen

Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik, Fußpflege) sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen zulässig. Ein negativer Schnelltest ist dann erforderlich, wenn die Kundin oder der Kunde nicht dauerhaft eine Maske trägt.

Weitere Lockerungen sind im Kreis Wesel erst möglich, wenn der Inzidenzwert an fünf Werktagen in Folge stabil unter den Wert von 50 sinkt.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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