Antrag zur Erarbeitung einer Stellungnahme zum Regionalplan Ruhr
Sehr geehrte Frau Westkamp,
zum Arbeitsentwurf des Regionalplans Ruhr ist die Stadt Wesel wie alle Träger öffentlicher Belange aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Wir stellen fest, dass der Entwurf in wichtigen Teilen nicht unseren Vorstellungen und Wünschen für eine zukünftige gute Entwicklung unserer Heimatstadt entspricht. Dies betrifft sowohl die fehlende Neuausweisung wichtiger Wohnbau- und Gewerbegebiete, als auch die im Entwurf festgelegten Bereiche für die Kies- und Sandgewinnung in Wesel. Es hat zu diesen Punkten keine Berücksichtigung der Weseler Wünsche gegeben.
Wir brauchen Wohnbaugebiete in Wesel, damit sich Wesel weiterentwickeln und wachsen kann. Die zahlreichen Bauprojekte der vergangenen Jahre beweisen, dass Wesel ein beliebter Wohnort ist und die Menschen gerne hier leben. Auch zukünftig wollen wir attraktive und bezahlbare Wohnangebote vorhalten können, um so den Herausforderungen des demografischen Wandels in unserer Stadt zu begegnen. Der Entwurf des Regionalplans sieht die Streichung von Wohnbauflächen für Wesel vor und behindert somit unsere weitere Entwicklung.
Wir brauchen neue Gewerbegebiete in Wesel, damit wir der Nachfrage von Unternehmen, die sich in Wesel niederlassen wollen, gerecht werden können. Mit den Flächen an der Alten Hünxer Straße sowie mit einer Erweiterung des Gewerbegebietes an der Rudolf-Diesel-Straße könnten wir diese Nachfrage auch in Zukunft bedienen. Der Entwurf des Regionalplanes kommt den Wünschen der Stadt Wesel nicht nach und weist diese Flächen nicht aus.
Was die Auskiesungsprojekte auf Weseler Stadtgebiet angeht, unterstützen wir die Kiesindustrie bei ihrem Vorhaben, die bestehende Auskiesung Pettenkaul bei Ginderich zu erweitern. Eine Ausweisung zusätzlicher Flächen in Wesel-Obrighoven sowie die Vorhaltung einer Reservefläche in Wesel-Lackhausen wie im Entwurf des Regionalplans vorgesehen, lehnen wir jedoch ab. Sie sind unnötig und von niemandem in Wesel gewollt.
Wir fordern die Deichrückverlegung und die Schaffung zusätzlichen Retentionsraumes im Bereich Bislich-Vahnum im Rahmen eines integrierten Projektes zum Hochwasserschutz als Ergänzungsprojekt zu der bereits bestandskräftigen Abgrabung Vissel-Süd. Somit würde ein von allen gewünschtes Hochwasserschutzprojekt mit einem großen gesellschaftlichen Mehrwert für Wesel geschaffen. Dem stehen die im Regionalplanentwurf neu eingebrachten planerischen Restriktionen auf der Fläche entgegen. Die bislang als Kraftwerkstandort ausgewiesenen Flächen werden nun als Bereiche zum Schutz der Natur, als Freiraum und Agrarbereiche und als Landschaft mit besonderer Bedeutung für Vogelarten überplant. Vor dem Hintergrund des nun schon seit Jahren mit dem Land und dem RVR diskutierten Hochwasserschutzprojektes ist dies nicht nachvollziehbar. Dies stellt einen Affront gegen die Wünsche der Stadt Wesel dar. Deshalb fordern wir, dass diese Verhinderungs-planungen wieder rückgängig gemacht werden, nur so kann dort moderner Hochwasserschutz ermöglicht werden.
Mit unseren Vorschlägen wird zudem den Forderungen des Landesentwicklungsplanes nach Ausweisung ausreichender Flächen für die Rohstoffversorgung entsprochen.
Auf dem Stadtgebiet von Wesel befinden sich zurzeit zwei Abgrabungen im Genehmigungsverfahren: die Abgrabung Histenbruch der Holemans Niederrhein GmbH (99,8 ha) und die Abgrabung „Visselsches Feld Süd, Erweiterung“ der Rheinkies-Baggerei Menting & Bresser OHG (12,7 ha). Beide geplanten Abbaugebiete sind im derzeit gültigen Regionalplan als Vorranggebiete für Gewinnung und Abbau von Bodenschätzen (sog. BSAB) dargestellt. Im Entwurf des Regionalplan Ruhr sind die betreffenden Bereiche nicht (mehr) als BSAB dargestellt. Für den Fall, dass sich, aus welchen Grund auch immer, die Genehmigung der o.g. Abgrabungen verzögert, und der Regionalplan Ruhr in Kraft tritt, bevor die Abgrabungsgenehmigungen bestandskräftig sind, muss durch eine geeignete Formulierung im textlichen Teil des Regionalplans sichergestellt werden, dass die Nicht-Darstellung als BSAB einer späteren Genehmigung der beiden Abgrabungen nicht entgegensteht.
Dies sollte durch eine entsprechende Ergänzung von Ziel 5.5-3 (Rohstoffgewinnung außerhalb von BSAB) als Position d) erfolgen.
Wir beantragen deshalb, die Verwaltung möge folgende Änderungsforderungen detailliert ausarbeiten und in die Stellungnahme der Stadt Wesel zum Regionalplan Ruhr aufnehmen:
- Aufnahme des Gewerbegebietes an der Alten Hünxer Straße
- Aufnahme des Gewerbegebietes Rudolf-Diesel-Straße Ost
- Rücknahme der Streichung von Wohnbauflächen im Stadtgebiet Wesel
- Streichung der Kiesabbaufläche in Obrighoven
- Streichung der Reservefläche für den Kiesabbau in Wesel-Lackhausen
- Erweiterung der Kiesabbaufläche in Wesel-Ginderich-Pettenkaul
- Streichung der restriktiven Überplanungen der Erweiterungsfläche Pettenkaul
- Ausweisung einer Kiesabbaufläche in Wesel-Bislich/Vahnum für ein integriertes Hochwasserschutzprojekt als Ergänzung der bereits bestandskräftigen Abbaufläche Vissel-Süd
- Streichung der restriktiven Überplanungen des ehemaligen Kraftwerkstandortes in Bislich Vahnum
- Aufnahme einer Ergänzung von Ziel 5.5-3 (Rohstoffgewinnung außerhalb von BSAB) zur Sicherstellung der Abgrabungen im Genehmigungsverfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Ludger Hovest
Fraktionsvorsitzender
Autor:Dieter Kloß aus Wesel |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.