Maßnahme gilt zunächst bis 19. April 2020, um Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen
Amtsgericht Wesel beschränkt Dienstbetrieb
Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen wird auch das Amtsgericht Wesel zunächst bis zum 19. April 2020 den Dienstbetrieb einschränken und den Publikumsverkehr auf das unvermeidbar notwendige Maß reduzieren.
„Ab sofort wird das Amtsgericht Wesel zunächst bis zum 19.04.2020 den Dienstbetrieb beschränken, um die Ausbreitung des Corana-Virus zu verlangsamen.", so Margarete Funken-Schneider, die Direktorin des Amtsgerichtes Wesel.
Teilnahme an öffentlichen Sitzungen
Weiter heißt es: "Sitzungen werden in der Regel nur durchgeführt, wenn sie keinen Aufschub dulden. Die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen wird weiterhin uneingeschränkt möglich sein.
Sie werden allerdings gebeten - auch zu Ihrer eigenen Sicherheit - die Rechtsantragstelle und die übrigen Abteilungen des Amtsgerichtes nur in dringenden Fällen, die keinen Aufschub dulden, persönlich aufzusuchen.
Soweit möglich wird gebeten, alle Eingaben schriftlich zu machen und in den vor demGebäude befindlichen Briefkasten einzuwerfen.
Ich danke für Ihr Verständnis.“ , so Margarete Funken-Schneider, die Direktorin des Amtsgerichtes Wesel.
Autor:Lokalkompass Wesel aus Wesel |
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