Aktuelle IHK-Info: Unternehmen müssen über Verkaufsverpackungen aufklären

Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve weist darauf hin, dass Unternehmen ihre Vollständigkeitserklärungen für das Jahr 2014 fristgerecht bis zum 1. Mai 2015 hinterlegen sollten. Eine Vollständigkeitserklärung gibt Auskunft über die vom Hersteller in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackungen.

Unternehmen, die mehr als 30 Tonnen Kunststoff, 50 Tonnen Papier oder Pappe beziehungsweise mehr als 80 Tonnen Glas in Verkehr gebracht haben, sind zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. Diese erfolgt im sogenannten VE-Register unter http://www.ihk-ve-register.de.

Die zuständigen Landesbehörden überprüfen die termingerechte Hinterlegung, so die Erfahrung aus den letzten Jahren. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen.

Ansprechpartner bei der Niederrheinischen IHK:

Jörg Winkelsträter, Telefon 0203 2821-229

, E-Mail winkelstraeter@niederrhein.ihk.de.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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