Ärger mit dem Krankenhaus und der Stadt Wesel - Zweckentfremdung von bezahlbarem Wohnraum rund um das Marienhospital
Wir haben bereits im Weseler und auf lokalkompass.de vorgetragen, dass sich das Marienhospital gegenüber den Bewohnern/Bürgern nicht so verhält, wie es sich für einen guten Nachbarn gehört.
Den meisten Bürgern der Stadt Wesel ist es nicht bekannt, dass das Marienhospital Häuser im unmittelbaren Bereich des Krankenhauses gekauft hat, alle Mieter die Wohnungen verlassen mussten, dass bezahlbarer Wohnraum nach meiner Auffassung „zweckentfremdet“ wurde.
Genannte Wohnobjekte wurden an das Marienhospital Wesel verkauft:
- Kramperstraße 1 – 6 Wohnungen zweckentfremdet
- Entenmarkt 7 – 11 Wohnungen zweckentfremdet (stehen seit ca. 1 ½ Jahren leer)
- Entenmarkt 19 – 6 Wohnungen zweckentfremdet
(GGS-Räume)
- Kaldenberg 29 – 6 Wohnungen zweckentfremdet
(mit alten Namen ausgeschildert)
- Kaldenberg 27 – 9 Wohnungen zweckentfremdet
(mit alten Namen ausgeschildert)
- Pastor-Bölitz-Straße 5 – 5 Wohnungen zweckentfremdet
- Pastor-Bölitz-Straße 3 – 4 Wohnungen + Mammographieräume zweckentfremdet
- Das neuerbaute Gesundheitshaus mit ca. 30 Wohnungen zweckentfremdet
Der von mir vertretenden Auffassung nach, ist die Handlungsweise des Marienhospital moralisch bedenklich und eigentlich mietrechtlich gesehen nicht zulässig.
Das Marienhospital ist, wie die meisten Krankenhäuser, eine „gemeinnützige, kirchliche Einrichtung“, die vom Bund, vom Land und von den Kommunen gefördert bzw. subventioniert wird, die Steuergelder zahlt der Bürger.
Als sogenanntes Wahlgeschenk vor der letzten Bundestagswahl wurden Äußerungen wie z.B. „Wahlgeschenk: Bund pumpt Steuer-Milliarde in die Krankenhäuser“ in die Öffentlichkeit gebracht, um die Krankenhäuser zu stützen.
Das Budget für die Krankenhäuser soll 2014 nach oben hin angepasst werden, so u.a. die Äußerung des Bundesgesundheitsministeriums.
Es ist durchaus verständlich, dass man Krankenhäuser unterstützt, auch mit Steuermilliarden, wenn mit den Steuergeldern ordnungsgemäß zum Wohl des Krankenhauses und der Kranken umgegangen wird.
Wenn die Steuergelder des Bundes etc. dazu dienen sollen Ärzte, Pflegekräfte, qualifiziertes Hygienepersonal einzustellen, wird kein Bürger daran Anstoß nehmen.
Wenn jedoch das Marienhospital, hier der Verwaltungschef Dr. Hütte, Personal wie Hygienepersonal etc. entlässt (so NRZ-Mitteilung vom 15.04.2014 – Stichwort: Fehleinschätzung) ist das nicht korrekt.
Ich vertrete die Auffassung, dass in diesem Falle bei Verfehlungen dieser Art Krankenhäuser nicht mehr subventioniert werden sollten.
Wer Immobilien – so das Krankenhaus – erwirtschaften kann, wer dafür sorgt, dass Mieter aus ihren Wohnungen gekündigt und rausgeworfen werden, wer preiswerten Wohnraum „zweckentfremdet“ und Personal (insbesondere Hygienepersonal – Putzfrau) kündigt, hat genug Geld zur Verfügung. Dem fehlt auch jegliche soziale Einstellung zum Menschen.
Desweiteren möchte ich Bezug zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum nehmen.
Durch „recht.nrw.de – bestens informiert“ entnehmen wir:
„Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn der in § 1 der ZweVO genannte Wohnraum anderen als Wohnzwecken zugeführt wird. Dies beinhaltet Nutzungsänderungen von Wohnraum wie z.B. ausschließliche Verwendung zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken. […]“
„3.1 – Den Vollzug des Zweckentfremdungsverbotes nehmen die in § 1 ZweVO genannten Kommunen gem. Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 78 Abs. 2 der Landesverfassung als kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit wahr (vgl. § 2 Abs. 1 ZweVO) […]“
Aus dem Mieterlexikon entnehmen wir:
„[…] Für Gebiete mit erheblichem Wohnungsfehlbestand können Landesregierungen für alle Wohnungen durch Rechtsverordnungen bestimmen, dass eine Zweckentfremdung von Wohnraum (z.B. Verwendung als Geschäftsraum, Abbruch) nur mit behördlicher Genehmigung zulässig ist.[…]“
„[…] Das Leerstehenlassen von Wohnraum ist ebenfalls eine Zweckentfremdung (BVerfG WuM 75, 90; BVerwG WuM 80, 159; Hess. VGH WuM 90, 590). […]“
Wenn man berücksichtigt, dass die Stadt Wesel, hier die Frau Bürgermeisterin Westkamp, die gesetzliche Verpflichtung hat, dieser Zweckentfremdung entgegen zu treten, so stellt man fest, dass sie über Jahre hinaus ihre Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Autor:Detlef Gottschalk aus Wesel |
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