Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland
10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention - alles paletti?
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) wurde 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und trat 2008 in Kraft. Die Konvention betrifft circa 650 Mio. Menschen.
Weltweit werden die Grundrechte den Menschen mit Behinderung vielfach versagt:
Das Recht,
- eine gute Bildung zu erhalten
- sich frei und ungehindert von einem Ort zum anderen zu bewegen
- ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu führen
- Arbeit zu finden, auch wenn sie hochqualifiziert sind
- Zugang zu Informationen zu haben
- eine angemessene Gesundheitsversorgung zu erhalten
- ihre politischen Rechte wie z.B. ihr Wahlrecht auszuüben
- ihre eigenen Entscheidungen zu treffen.
- aus dem Handbuch der Vereinten Nationen
Die Konvention wurde von 177 Staaten und der EU ratifiziert. In Deutschland trat die UN-Behindertenkonvention am 26. März 2009 in Kraft. Nach Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention betraut worden ist, fehlt es nach wie vor an politischem Willen und Mut, die Umsetzung der Konvention in Deutschland richtig voranzutreiben. Auch die Vereinten Nationen haben 2015 die Umsetzung der Konvention in Deutschland überprüft und weitreichende Kritik geäußert.
Kritisiert wurde unter anderem
- der geringe Anteil von Menschen mit Behinderung in der allgemeinen Schule
- der geringe Anteil an Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt
- die vielen Hürden bei der Mobilität
- der Mangel an barrierefreiem Wohnraum.
Autor:Neithard Kuhrke aus Wesel |
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