Leserbrief zum Salzbergbau und den Folgeschäden am Niederrhein - mit weiterer Kritik
" ... kein geeinigter Fall, sondern das Hinauszögern der Schadensbehebung!"
Ein weiterer Leserbrief erreichte unsere Redaktion zum Thema Salzbergbau.
Darin heißt es ...
"Salzbergbau ohne Schiedsstelle - Heute noch zeitgemäß?": Da es im Salzbergbau keine Schiedsstelle gibt, ist der Betreiber des Abbaus für eine Schadenserhebung und ihre eventuelle Regulierung zuständig. Für Altabbaugebiete am unteren Niederrhein wird seitens des Betreibers eine einvernehmliche Lösung mit den betroffenen Eigentümern von 99,5 Prozent der Fälle angegeben. Wie kann es zu einer solch hohen Regulierungsquote kommen, wenn es gleichzeitig die Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten mit 1750 Mitgliedern, in einem nicht gerade sehr bevölkerten Landstrich, gibt?
Wer kann mir erklären, dass im „Steinkohle-Bundesland NRW“, wo hunderte Zechen existierten und Millionen von Bürgern großflächig von massiven Schäden betroffen waren und auch heute noch sind, die Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten mit riesigem Abstand die größte Mitgliederanzahl im Landesverband Bergbaubetroffener (LVBB), aufweist? Die vom Salzbergbau Betroffenen leben im Einzugsgebiet nur eines einzigen Bergwerks (K&S Rheinberg-Borth). Als Anrainer erkenne ich den eindeutigen Zusammenhang, dass es im Steinkohlebergbau eine Schlichtungsstelle gibt und vernünftige Lösungen und Schadensbehebungen ausgehandelt werden.
„99,5 Prozent einvernehmliche Fälle“? Bezieht sich diese Zahl auf die Schadenszahl oder die Schadenssumme in Euro? Betrachtet man das finanziell, kann man eine solche Zahl schnell erreichen, indem mit den Kommunen, dem Deichverband oder anderen öffentlichen Einrichtungen zügig eine Kostenübernahme oder Beteiligung seitens des Verursachers in Millionenhöhe erzielt wird. Bei einer solchen Vorgehensweise fällt dann der nicht geschlossene Vergleich mit einem Privateigentümer prozentual nicht mehr ins Gewicht. Nehmen wir einfach mal an, es gab nur fünf Fälle, wo keine einvernehmliche Lösung erzielt werden konnte. Dementsprechend hätte dann bei weiteren 995 Geschädigten ein für beide Seiten annehmbarer Vergleich ausgehandelt werden müssen. Wer soll das bitteschön glauben?
Der Bergbaubetreiber hat öffentlich zugegeben, dass ein geeinigter Fall ebenfalls vorliegt, wenn der Schadensverursacher beim Betroffenen sogenannte Höhenbolzen setzt. Die Realität zeigt allerdings, dass der Hauseigentümer den Verursacher für eine Kontrollmessung kontaktieren muss und diese nur in unregelmäßigen Abständen erfolgt.
Meinem Rechtsempfinden nach ist dies KEIN geeinigter Fall, sondern das Hinauszögern der Schadensbehebung. Da der Bergbaubetreiber mindestens 3.500 Höhenpunkte im Abbaugebiet gesetzt hat, gibt es zumindest auf dem Papier viele einvernehmliche Lösungen.
Warum erfolgt die Begutachtung von Bergschäden durch einen Markscheider und nicht durch einen Statiker oder Bauingenieur? Wie fachlich fundiert ist eine solche Bewertung, wenn die Hauptaufgabe eines Markscheiders das Vermessungswesen, vor allem unter Tage, ist? Warum erfolgt die Schadensbeurteilung durch den Verursacher selbst?
„Die Markscheider unterliegen der Aufsicht durch die Bergbehörde. In der Ausführung der markscheiderischen Tätigkeiten ist er unabhängig und im Verhältnis zu seinem Arbeit- und Auftraggeber weisungsfrei. Dies ist gesetzlich geregelt.“ (Zitat von der Internetseite der Firma Cavity, welche für die Bergschadensbehebung im alten Abbaugebiet zuständig ist).
Wie oft gab es Unstimmigkeiten zwischen den Vorgesetzten der Betreiberfirma K&S oder auch der Cavity mit Ihren Markscheidern?
Wenn es diese Meinungsverschiedenheiten nie gab, dann bleibt natürlich die Frage, wie neutral bewertet der Markscheider wirklich die vorliegenden Schäden oder wird das Ergebnis zu Gunsten seines Arbeitgebers gefällt? Bei der Cavity kann es praktischerweise gar keine Unstimmigkeiten geben, weil der Geschäftsführer der Cavity gleichzeitig auch der Markscheider ist. Das hat irgendwie „Geschmäckle“ und riecht nach „Rheinberg’schem Klüngel“.
Zusammenfassend möchte ich klarstellen, dass ich nicht gegen den Salzabbau selbst bin, vor allem wegen der Arbeits- und Ausbildungsplätze. Aber ohne Schlichtungsstelle und vernünftige Schadensregulierung im Alt-Abbaugebiet kann und darf eine Erweiterung der Abbaufläche niemals genehmigt werden.
Gruß an alle Kumpel: Eure Arbeitsplätze sollen sicher sein, dann setzt bitte euren Arbeitgeber unter Druck, der für eine sichere Region und sichere Gebäude sorgen soll.
Glück Auf!
André Sauskojus,
Wesel
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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