Anlieger für Winterdienst gerüstet?
Wie man seine Bürgerpflicht erfüllt und wo man Informationen dazu findet
Für die laufende Winterperiode ist der ASG umfassend vorbereitet, um für freie Fahrt auf den Weseler Straßen zu sorgen.
„In vielen Fällen leisten wir über das gesetzlich vorgeschriebene Maß Winterdienst. Bei starken und anhaltenden Schneefällen bitten wir jedoch um Verständnis, dass unsere Kapazitäten begrenzt sind und wir nicht überall sofort im Einsatz sein können.“ Der Winterdienst konzentriert sich dann gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht auf Straßen und Bereiche mit der höchsten Priorität. Dazu zählen verkehrswichtige und gefährliche Straßenabschnitte, unter anderem Rettungswege, Hauptverkehrswege, Steigungen und Brücken oder Kreuzungsbereiche.
„Aber auch die Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Teil beitragen, um für sichere Straßen zu sorgen.“ Für das Räumen und Streuen der Gehwege bei Schnee und Glätte sind in Wesel gemäß der kommunalen Satzung die Anlieger beziehungsweise Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Verkehrssicherheit muss an Wochentagen in der Regel bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr hergestellt sein und tagsüber jeweils bis 20 Uhr aufrechterhalten werden.
Nachts gibt es weder auf Straßen noch auf Gehwegen eine generelle Winterdienstpflicht. Weitere Informationen findet man auf der Homepage des ASG ( www.asgwesel.de).
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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