Wildvogel-Geflügelpest im Kreis Wesel festgestellt
Vorerst noch keine Aufstallungspflicht
Bei zwei Wildgänsen, die am 6. Oktober verendet auf dem Pappelsee in Kamp-Lintfort gefunden wurden, hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) die Wildvogel-Geflügelpest vom Typ HPAI H5N1 festgestellt.
Die beiden Gänse waren vom Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises Wesel zur Untersuchung in das CVUA RRW in Krefeld eingesandt worden. Der dort diagnostizierte Verdacht wurde jetzt vom FLI bestätigt.
Direkte Auswirkungen haben die Befunde bei den beiden Wildgänse aus Kamp-Lintfort nicht. In Absprache mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wird vorerst noch von einer kreisweiten Aufstallungspflicht abgesehen. Davon ausgenommen sind Teile von Schermbeck, Hünxe und Dinslaken, in denen die Aufstallung wegen eines Geflügelpestausbruchs in Bottrop angeordnet werden musste.
Es ist der erste Fall im Kreis Wesel seit dem Frühjahr. Im April mussten im größten Putenbestand im Kreis alle Tiere getötet und unschädlich beseitigt werden. Die damaligen Untersuchungen hatten zum einen ergeben, dass der Viruseintrag mutmaßlich aus der Wildvogelpopulation erfolgte, zum anderen, dass eine Verschleppung aus anderen oder in andere Tierhaltungen nicht erfolgt war.
Das teils dramatische Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation ist in Deutschland und Westeuropa im Sommer vor allem in den Küstenregionen nicht zum Erliegen gekommen. Parallel dazu gab es deutlich mehr Fälle bei Hausgeflügel in Norddeutschland als jahreszeitbedingt zu erwarten. In Nordrhein- Westfalen gibt es aktuell drei Seuchenausbrüche in Bottrop, Münster und dem Kreis Gütersloh.
Die Befunde zeigen aber, dass auch hier das Virus in den Wildvögeln zirkuliert und befürchtet werden muss, dass es sich in den nächsten Monaten stark ausbreitet, zumal der Zuzug der Wintergäste gerade erst begonnen hat.
Der Kreis appelliert daher an alle Geflügelhalter im Kreis, sich schon jetzt mit Aufstallungsmöglichkeiten zu befassen. Die Regelungen wären wie in den vergangenen Jahren.
Geeignet sind verschlossene Ställe oder Schutzvorrichtungen mit dichter und überstehender Abdeckung und seitlichen Schutzvorrichtungen gegen das Eindringen von Wildvögeln. Wichtig ist, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter-, Tränke und Badestellen des Hausgeflügels haben, Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert werden und Ställe nur unter Einhaltung größtmöglicher Hygiene betreten werden.
Verendet aufgefundene Wildvögel, vor allem Enten, Gänse, anderes Wassergeflügel und auch Greifvögel können dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung gemeldet werden: 0281 207 7007 oder VET.LM@kreis-wesel.de.
Autor:Dirk Bohlen aus Hamminkeln |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.