Termine für die Jägerprüfung 2020 im Kreis Wesel
Bekanntmachung über die Jägerprüfung 2020
Gem. § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung - DVO LJG-NRW) vom 31. März 2010 (in der Fassung vom 29.05.2015) werden nachstehend Termine und Orte bekanntgegeben, an denen die Jägerprüfung 2020 durchgeführt wird:
1. Schriftlicher Teil der Jägerprüfung
Der schriftliche Teil der Jägerprüfung findet am Montag, 20. April, um 15 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses Wesel (Reeser Landstraße 31 in Wesel, Raum 008) statt.
2. Schießprüfung
Das jagdliche Schießen als Teil der Jägerprüfung wird am Dienstag, 21. April, 9 Uhr auf dem Schießstand Vluynbusch (Geldernsche Straße 443 a, Neukirchen-Vluyn) stattfinden.
3. Mündlich-praktischer Teil der Jägerprüfung
Der mündlich-praktische Teil der Jägerprüfung ist für Mittwoch, 22. April, ab 8.30 Uhr vorgesehen. Die Prüfung wird ebenfalls in den Räumen des Kreishauses Wesel (Reeser Landstraße 31 in Wesel) abgehalten.
4. Nachprüfung
Eine einmalige Nachprüfung für die Prüfungsteile jagdliches Schießen und mündlich-praktische Prüfung kann frühestens drei Monate nach Feststellung des Nichtbestehens der Jägerprüfung durchgeführt werden. Die genaue Terminierung erfolgt nach Abschluss der Hauptprüfung.
Anträge auf Zulassung
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
Beizufügen sind ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern, der nicht älter ist als ein Jahr, und ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004 sowie ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.
Anmeldeformulare
Anmeldeformulare können bei der vorgenannten Dienststelle angefordert oder über das Internetangebot des Kreises Wesel (https://www.kreis-wesel.de) abgerufen werden.
Prüfungs- und Zulassungsgebühr
Die für die Teilnahme an der Jägerprüfung zu entrichtende Gebühr (Prüfungs- und Zulassungsgebühr) beträgt derzeit 250 Euro.
Eine eingehende und konzentrierte Schulung mit Hinblick auf die Jägerprüfung ist wegen der breitgefächerten Inhalte wünschenswert. Mehr Infos zum Vorbereitungslehrgang der Kreisjägerschaft Wesel e.V. (ab Januar) über die Geschäftsstelle der Kreisjägerschaft, Telefon 02845/32522 zu den Geschäftszeiten montags und donnerstags zwischen 8 und 13 Uhr und über deren Internetportal https://www.kjs-wesel.de
Autor:Lokalkompass Wesel aus Wesel |
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