Kreisjägerschaft Wesel warnt vor unachtsamen Rebböcken
Safer Sex: Fahren SIE vorsichtig! ER hat den Kopf woanders!
Die eigentlich dämmerungsaktiven Rehe sind jetzt trotz der stellenweise großen Hitze aktiv. Sie haben im Juli und August Paarungszeit. Auch tagsüber folgt der Rehbock der Ricke seiner Begierde viele Kilometer und gönnt sich kaum eine Pause. Dabei queren sie häufiger als sonst unsere Straßen.
„Voller Gedanken an seine Herzdame vergisst der Bock schnell die Gefahr, die von einer viel befahrenen Straße ausgeht. Um unnötiges Tierleid zu vermeiden, bitten wir gerade in dieser Zeit um erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr!“, warnt Alfred Nimphius, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wesel.
Falls es doch zu einem Unfall kommt, sollte unbedingt die Polizei verständigt werden. Die Beamten kontaktieren dann den zuständigen Jagdausübungsberechtigen. „Auch wenn bei Ihrem Fahrzeug kein Schaden entstanden und das Tier weggelaufen ist, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie den Unfall nicht melden.“
Die zeitnahen Nachsuchen angefahrener Tiere liegen den Jägern sehr am Herzen, da die Tiere durch innere Verletzungen sonst oft qualvoll verenden. Zu diesem Zweck stehen in allen Jagdrevieren im Kreis Wesel Hundegespanne zur Verfügung, die zeitnah helfen können.
Die Kreisjägerschaft Wesel rät zu folgenden Punkten, um Wildunfälle zu verhindern.
• Fahrbahnränder genau beobachten
• Wildwechselschilder beachten
• Sicherheitsabstand einhalten
• bei Anblick eines Rehes, mit weiterem Wild rechnen
Wenn Wild auf die Straße wechselt, ist zu folgendem Vorgehen zu raten:
• Geschwindigkeit reduzieren, hupen, abblenden
• nachfolgenden Verkehr beachten
• An den eigenen Schutz denken. Ist eine Kollision nicht zu verhindern, ist ein frontaler Zusammenstoß ungefährlicher als ein Seitenaufprall gegen einen Baum o.ä.
Wenn es zu einem Unfall kommt und Sie ein Tier angefahren oder überfahren haben:
• umgehend anhalten
• Unfallstelle absichern
• bei Verletzten, diese versorgen
• überfahrenes Wild von der Fahrbahn entfernen, wenn dies nicht möglich ist kennzeichnen (Warndreieck, Blinklicht)
• Unfallort markieren
• unverzüglich die Polizei informieren
• Jagdausübungsberechtigten informieren ggf. über die Polizei
• Wildunfall durch Unfallmeldung bestätigen lassen, damit eine Regulierung des Schadens durch die Versicherung möglich ist.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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