LANUV bestätigt weiteren Wolfsnachweis im Wolfsgebiet rund um Schermbeck sowie Bottrop
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis im Bereich des Wolfgebietes Schermbeck. Auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Bottrop wurde am 15. September 2018 ein totes Schaf gefunden. Anhand von Speichelproben konnte der weibliche Wolf mit der Kennung GW954f durch das Senckenberg Forschungsinstitut nachgewiesen werden.
Das LANUV empfiehlt Schaf- und Ziegenhaltern im ausgewiesenen Wolfsgebiet ihre Zäune auf Durchschlupfmöglichkeiten zu kontrollieren und ggf. Elektronetze oder Elektrolitzen zu installieren bzw. die Tiere nachts aufzustallen, um weitere Übergriffe zu verhindern. Da die kreisfreie Stadt Bottrop zum Wolfsgebiet gehört, können hier Förderanträge zum Herdenschutz über die Förderrichtlinien Wolf des Umweltministeriums gestellt werden. Der aktuell betroffene Tierhalter wurde über die Ergebnisse informiert.
Über die gleiche Förderrichtlinie steht ihm eine Entschädigung für das getötete Tier sowie mögliche angefallene Tierarztkosten zu. Die aktuellen „Förderrichtlinien Wolf“ sind Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagements und sehen entsprechende Entschädigungsleistungen für gerissene Nutz- und Haustiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist.
Beim Landesumweltamt (LANUV) können Hinweise auf Wölfe unter der Telefonnummer 02361-305-0 gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende in der Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV: 0201-714488.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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