Vermehrte Wildrisse im Aaper Busch und entlang der Wege in der Hohen Mark
Hegering Wesel appelliert an Hundehalter: "Leinen Sie ihre Tiere an!"

Totes Reh. | Foto: privat
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Aufgrund vermehrter Rehwild-Risse durch freilaufende Hunde im Bereich Aaper Busch und Reitplatz Hohe Mark wendet der Hegering Wesel sich in diesem Appell erneut an die Hundehalter*innen in Wesel.

Allein im Bereich des Aaper Buschs wurden von November bis Dezember 2018 sechs gerissene Rehe gefunden. Ein Hund wurde sogar im Beisein seines Halters beim Riss eines Rehs beobachtet. In diesem Fall wurde die Polizei hinzugezogen und Anzeige erstattet.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: Außerdem kommt es zu einer auffälligen Häufung von Wildunfällen im Bereich des Krudenburger Wegs und der B 58.

Aktuell liegt dem Hegering Wesel das Ergebnis einer DNA Analyse von einem Wildtierriss am 26. November im Aaper Busch vor, die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW veranlasst wurde.

Dr. Ingrid Hucht-Ciorga, Fachbereich 24: Artenschutz, Vogelschutzwarte, LANUV-Artenschutz-Zentrum führt in ihrer Email aus: „An der Kehle wurde genetisches Material von einem Haushund festgestellt (…). Der vom Wolfsberater Peter Sprenger dokumentierte Tötungsbiss an der Kehle ist massiv und gezielt, wie er bei jagderfahrenen Hunden und Wölfen zu beobachten ist. Der Eckzahnabstand von 4 bis 4,5 cm kann von einem Hund oder einem Wolf stammen. (…) Aktuell haben wir keinen Nachweis, dass die territoriale Wölfin GW954f westlich der A 3 unterwegs ist.“

Die massive Häufung von Vorfällen sollte weder von den Revierpächtern noch von den Grundstückseigentümer*innen länger hingenommen werden müssen. Auch alle Hundehalter*innen, die verantwortungsbewusst mit ihren angeleinten Tieren in diesem Bereich spazieren gehen, werden durch das Fehlverhalten Einiger unter Generalverdacht gestellt.

Daher forderte der Hegering Wesel mit Schreiben vom 18.12.2018 Politik und Stadtverwaltung dazu auf, einen grundsätzlichen Leinenzwang für Hunde und eine Durchsetzung des Betretungsverbots von landwirtschaftlichen Flächen in diesem Bereich durch Hundebesitzer und ihre Hunde umzusetzen. Die Landeshundeverordnung NRW, §2 Abs. 1 und 2 sowie §12 Abs. 1 sieht die bei solchen Vorfällen eindeutige Maßnahmen vor.

Anbei sind einige Fotos des Wildtierrisses vom 26.11.2018 (Urheber: Helmut Krebber). "Auch für uns Jäger*innen sind Bilder wie diese kein schöner Anblick!", betont Werner Schulte (Leiter Hegering Wesel).

Totes Reh. | Foto: privat
Kein schönes Anblick, sagt auch Werner Schulte. | Foto: privat
Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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