Geflügelpest: Kreis Wesel hebt Aufstallungspflicht auf / Tiere dürfen wieder ins Freie!

Der Kreis Wesel hebt die Stallpflicht für Geflügel auf. Grundlage ist ein Erlass des Umweltministeriums in Düsseldorf von Donnerstagnachmittag (16. März). Die in diesem Umfang einmalige Influenzaepidemie in der hiesigen Wildvogelpopulation ist zwar noch nicht zum Erliegen gekommen, das Risiko des Viruseintrags in die Geflügelhaltungen wird aber deutlich geringer gesehen als noch vor einigen Wochen.

Mit drei Wildvogelfällen und einem Seuchenausbruch in einem Putenmastbestand in Hamminkeln zählt der Kreis Wesel zu den am stärksten betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen. Bundesweit sind annähernd 40 Seuchenfälle noch nicht abgeschlossen. Bei über 1200 zufällig gefundenen verendeten Wildvögeln wurde der hochgefährliche Virustyp H5N8 nachgewiesen.

Ausbrüche der Geflügelpest gibt es in zahlreichen europäischen Ländern. Auch andere Influenzavirustypen sind in der Region unterwegs. So wurden zuletzt Ende Februar in Sammelkotproben von arktischen Wildgänsen in der Dingdener Heide H6N2 und H6N8 und im Kreis Kleve ein nicht näher differenzierter Typ H5 festgestellt.

Die Stallpflicht hat sich bewährt. Trotz des hohen Infektionsdrucks ist es nur zu zwei Seuchenausbrüchen bei Wirtschaftsgeflügel am Niederrhein gekommen. Der Kreis Wesel appelliert an die Tierhalter, die nach wie vor geltenden Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und bei Häufung von Todesfällen unverzüglich den Bestandstierarzt zu informieren.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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