LINEG legt Gesamtentwurf vor
Für einen geregelten Wasserhaushalt
Seit fast 100 Jahren wird am linken Niederrhein Steinsalz aus der Erde gewonnen. Der Abbau prägt einen Teil des Kreises Wesel. Folgen des Bergbaus zeigen sich dabei auch an der Erdoberfläche und führen dazu, dass die Oberflächengewässer teilweise nicht mehr auf natürlichem Wege abfließen können, die sogenannte Vorflut ist nicht mehr vorhanden.
Darüber hinaus wird der Grundwasserflurabstand durch die abbaubedingten Setzungen in Teilbereichen verändert. Stellenweise wirkt sich dies auf die Bewirtschaftung von Äckern und Wiesen, auf bestehende Bausubstanz und schützenswerte Naturgüter aus.
„Gewässerregulierung Nordgebiet“
Vor diesem Hintergrund hat die Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft (LINEG) in den betroffenen Bereichen die Umsetzung von verschiedenen Projekten zur Sicherstellung eines geregelten Wasserhaushaltes in dem sogenannten Gesamtentwurf „Gewässerregulierung Nordgebiet“ zusammengeführt. Die Aufgabe einer vollständigen Neuregelung der Vorflutsituation ist dabei alles andere als trivial: So reichen die Vorplanungen für die „Gewässerregulierung Nord“ bis ins Jahr 2001 zurück. Fünfzehn Jahre später, im Sommer 2016, reichte die LINEG ihren Antrag auf Planfeststellung beim Kreis Wesel ein. Es folgte die Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme durch die Bürger und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Anfang 2017. Das Interesse der Öffentlichkeit an dem geplanten Vorhaben war groß: Insgesamt gingen über 140 Einwendungen und Stellungnahmen zum Antrag ein, die seitens der Kreisverwaltung gesichtet und bewertet wurden. Der Erörterungstermin fand daraufhin im Sommer 2018 statt.
Erörterungstermin und weitere Abstimmungen
Weitere Detailabstimmungen und eine kleinräumige Umplanung führte die LINEG im Nachgang zum Erörterungstermin durch. Die sich anschließenden Abstimmungen und Überarbeitungen wurden Anfang dieses Monats abgeschlossen. In das Planfeststellungsverfahren eingebunden war und ist das Dezernat 33 der Bezirksregierung Düsseldorf, welches für das parallel anhängige Flurbereinigungsverfahren zum geplanten Gewässerausbau der Borth‘schen Ley zuständig ist.
Senkungen bis zur fünf Metern möglich
Karl-Heinz Brandt, Vorstand der LINEG, betont, dass sich Salzbergbau anders als der Steinkohlenabbau in den betroffenen Gebieten auswirkt. „Die Flächen sinken großflächiger und langsamer ab.“ Laut den Berechnungen der Abbauunternehmen sind stellenweise Senkungen von maximal bis zu fünf Metern zu erwarten, rechnerisch wird der Boden im Jahr 2100 zur Ruhe kommen. „Unser Plan zur Gewässerregulierung Nordgebiet ist langfristig und nachhaltig angelegt.“
Helmut Czichy, Vorstandsmitglied für den Bereich Umwelt und Wasserwirtschaft des Kreises Wesel freut sich, dass die LINEG nun ihr zukunftsweisendes Gesamtkonzept für das sogenannte Nordgebiet umsetzen kann. „Die Planungen dieser Maßnahme haben bereits lange vor meiner Zeit beim Kreis Wesel ihren Anfang genommen. Daher freue ich mich umso mehr, dass mit der Genehmigung nun auch die Umsetzung erfolgen kann.“ Ralf Kempken, stellvertretender Fachbereichsleiter für wasserwirtschaftliche Planungen, verweist darauf, dass die LINEG bereits 2016 in Menzelen eine neue Druckleitung und 2018 in Wallach eine Pumpanlage zur Regulierung von Grundwasser neu gebaut hat. „Wir halten Land für Menschen bewohnbar und für die Landwirtschaft nutzbar.“ In Planung sind der Bau von vier Grundwasser- und vier Vorflutpumpanlagen sowie einer Umgehungsrinne für den Winnenthaler Kanal, und nicht zuletzt die Renaturierung der Borth’schen Ley nach den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Unterlagen liegen vom 11. bis 24. Januar aus
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt Anfang Januar und die sich daran anschließende Auslegung der zur Planfeststellung „Gewässerregulierung Nordgebiet“ gehörenden Unterlagen in den Kommunen Alpen, Rheinberg, Wesel und Xanten sowie im Kreishaus Wesel wird vom 11. bis einschließlich 24. Januar 2022 stattfinden. Somit können alle interessierten Bürger außerhalb der Winterferien die Möglichkeit der Einsichtnahme in den festgestellten Plan wahrnehmen.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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